Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft; Beantragung eines Weiterbildungsstipendiums

Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung können Zuschüsse zu den Kosten für anspruchsvolle, fachbezogene, berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern

Inhalt der Förderung

Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen wie

  • Fachkurse an verschiedenen Lehr- und Bildungsstätten, Landmaschinenschulen, Waldbauernschulen, Bildungsstätte des Deutschen Gartenbaus Grünberg, Landvolkshochschulen, Lehr- und Versuchsanstalten für Tierhaltung,
  • anspruchsvolle Fachstudienreisen,
  • Küchenseminare (für Berufe der Hauswirtschaft) und
  • anspruchsvolle gelenkte Praktika (auch im Ausland).

Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie

  • Meister,
  • Techniker,
  • Betriebswirte (Höhere Landbauschule),
  • Fachagrarwirte,
  • Assistenten und
  • Betriebswirte für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Fachakademie).

Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen wie

  • Sprachkurse (auch im Ausland),
  • Rhetorikseminare,
  • Persönlichkeitstraining,
  • EDV-Seminare und
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen. Voraussetzung ist jedoch, dass gleichzeitig ein Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden besteht.
Förderfähige Kosten

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Zuschüsse gewährt werden für:

  • Maßnahmenkosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.

Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 8.700 EUR für förderfähige Weiterbildungen bei der Zuständigen Stelle beantragt werden. Das sind jährlich 2.900 EUR - bei einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.700 EUR.

Die Förderung erfolgt während bzw. nach Abschluss der Bildungsmaßnahme.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, um in das Aufnahmeverfahren einbezogen zu werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!

  • Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung noch nicht 25 Jahre alt sind; in Ausnahmefällen bis 28 Jahre.
    Darunter fallen z. B. ein freiwilliges soziales Jahr, Bundeswehr, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst (BFD), schwerwiegende Erkrankung, Elternzeiten.
  • Die Absolventen sollen
    • ihre Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben.
    • für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen.
    • bereit sein, an anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
    • in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder arbeitssuchend gemeldet sein.
  • Nachweis der Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von 1,9 oder besser.
  • Nachweis einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (ab Bezirksentscheid).

Fristen

Der Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist jeweils am 15. November.

Falls eine langfristige Weiterbildung direkt nach Prüfungsabschluss begonnen wird, muss der Aufnahmeantrag für die Begabtenförderung (Stipendiatenstammblatt) bei der zuständigen Stelle vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. Januar.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

09.09.2024, 08:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Niederbayern

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut

Telefon

+49 871 808-01

E-Mail Adresse

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Webseite

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