Raumordnungsverfahren; Durchführung
Zur Prüfung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit wird ein Verfahren durchgeführt.
In der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) werden Vorhaben von erheblich überörtlicher Raumbedeutsamkeit im Vorfeld späterer Zulassungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierfür sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten (einschließlich solcher des Umweltschutzes) zu prüfen. Maßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms und der jeweiligen Regionalpläne.
In der RVP werden neben den Trägern öffentlicher Belange die vom geplanten Vorhaben Betroffenen wie etwa Gemeinden, Fachbehörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Der große Vorteil der RVP liegt insbesondere darin, dass durch die frühzeitige Offenlegung und Diskussion der Vorhabenplanung Konflikte rechtzeitig erkannt und Fehlplanungen vermieden werden können.
Die RVP wird grundsätzlich mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlosssen. Diese ist von öffentlicher Stelle zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Stand
03.01.2024, 10:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)