Emissionshandel; Beantragung einer Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister
Sie können eine Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister beantragen.
Der EU-Emissionshandel reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa. Durch festgelegte Höchstgrenzen erhalten Treibhausgas-Emissionen einen Preis, der sich am Markt bildet. Der Emissionshandel setzt so Impulse für Investitionen in klimaschonende Technologien.
Anlagenbetreiber benötigen zur Freisetzung von Treibhausgasen eine Genehmigung, die sog. Emissionsgenehmigung. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2013 nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) genehmigt worden sind, ist die BImSchG-Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung. Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz von 2011 ist das Instrument der auf Antrag zu erteilenden gesonderten Emissionsgenehmigung eingeführt worden.
Voraussetzungen
Wer verpflichtet ist, am Emissionshandel teilzunehmen und für den Betrieb seiner Anlage Emissionsberechtigungen (Emissionszertifikate) benötigt, ergibt sich aus der detaillierten Aufzählung von Tätigkeiten im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Wer dennoch unsicher ist, ob seine Anlage unter das TEHG fällt, hat seit der Novelle des Gesetzes die Möglichkeit, das von der zuständigen Behörde entscheiden zu lassen. Dies betrifft die gesonderte Emissionsgenehmigung oder die Feststellung, dass eine Anlage nicht in den Anwendungsbereich des TEHG fällt.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
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Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Bitte erkundigen Sie sich beim DEHSt. -
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Online Verfahren
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DEHSt-Plattform
Die DEHSt-Plattform ist eine serverbasierte Webanwendung. Sie stellt separate Erfassungsanwendungen für Berichte, Mitteilungen und Anträge in den DEHSt-Vollzugsverfahren so zur Verfügung, wie es gefordert wird. Sie unterstützt die Antragstellerinnen und Antragsteller und Verifiziererorganisationen mit Ausfüllhinweisen und Eingabevalidierungen dabei, möglichst fehlerfreie und vollständige Datensätze einzureichen. -
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Weiterführende Links
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Übersicht über Rechtsgrundlagen im Bereich Klima
Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) -
Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU)
Informationsangebote des Infozentrums UmweltWirtschaft am Bayerischen Landesamt für Umwelt
Stand
22.02.2024, 13:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)