Leistungssport; Beantragung einer Betriebskostenförderung für eine Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssport
Der Freistaat Bayern fördert die laufenden Ausgaben von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen (Bundes-/ Landesstützpunkte).
Die Zuwendungen dienen dazu, ein optimales Stützpunktsystem für den Nachwuchsleistungssport der Verbände zur Verfügung zu stellen. Durch die Zuwendung soll die Bereitschaft der Träger gestärkt werden, die Einrichtung weiterhin dauerhaft für Zwecke des Nachwuchsleistungssports zur Verfügung zu stellen.
GegenstandGefördert werden die Betriebskosten der anerkannten Bundesstützpunkte und Landesstützpunkte.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind die laufenden Ausgaben entsprechend § 2 Nr. 1 bis 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der jeweils gültigen Fassung, soweit durch die Besonderheiten der leistungssportlichen Verwendung der Einrichtung keine abweichende Beurteilung erforderlich ist.
Art und Höhe Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Betriebskostenförderung wird als projektbezogener Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Höhe der Betriebskostenförderung richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag und den vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter Berücksichtigung eines zehnprozentigen Eigenanteils für eine Förderperiode festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Dauer der Förderperiode beträgt in der Regel drei Jahre und wird vom Staatsministerium festgesetzt.
Voraussetzungen
Die Zuwendungen setzen voraus, dass die leistungssportliche Trainingseinrichtung den Nachwuchskaderathleten des jeweiligen bayerischen Sportfachverbandes sowie sonstigen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ermächtigten Nutzungsberechtigten in leistungssportgerechtem Zustand unentgeltlich zur Verfügung steht.
Fristen
Der Antrag muss bis 15.09.2025 gestellt werden.Der Antrag ist bis spätestens 15. September des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres einzureichen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von einem Monat Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Unterlagen, aus denen die anteilige Nutzung durch die in der Förderverantwortung des Freistaates Bayern stehenden Nachwuchsleistungskader im Vorjahr der Antragstellung hervorgeht (zum Beispiel Belegungspläne oder Kaderlisten): Diese Unterlagen sind im ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.Bestätigung des jeweils zuständigen bayerischen Sportfachverbands, dass die Einrichtung dem Nachwuchsleistungssport in den anerkannten Sportarten im Vorjahr im vereinbarten Umfang zur Verfügung stand: Diese Unterlage ist ab dem ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.Aktuelle Nutzungsvereinbarung mit dem nutzenden bayerischen Sportfachverband (entfällt wenn der Verband selbst Träger der Einrichtung ist): Diese Unterlage ist im ersten Jahr der Förderperiode einzureichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Unterlagen, aus denen die anteilige Nutzung durch die in der Förderverantwortung des Freistaates Bayern stehenden Nachwuchsleistungskader im Vorjahr der Antragstellung hervorgeht (zum Beispiel Belegungspläne oder Kaderlisten): Diese Unterlagen sind im ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.Bestätigung des jeweils zuständigen bayerischen Sportfachverbands, dass die Einrichtung dem Nachwuchsleistungssport in den anerkannten Sportarten im Vorjahr im vereinbarten Umfang zur Verfügung stand: Diese Unterlage ist ab dem ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.Aktuelle Nutzungsvereinbarung mit dem nutzenden bayerischen Sportfachverband (entfällt wenn der Verband selbst Träger der Einrichtung ist): Diese Unterlage ist im ersten Jahr der Förderperiode einzureichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Unterlagen, aus denen die anteilige Nutzung durch die in der Förderverantwortung des Freistaates Bayern stehenden Nachwuchsleistungskader im Vorjahr der Antragstellung hervorgeht (zum Beispiel Belegungspläne oder Kaderlisten): Diese Unterlagen sind im ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.Bestätigung des jeweils zuständigen bayerischen Sportfachverbands, dass die Einrichtung dem Nachwuchsleistungssport in den anerkannten Sportarten im Vorjahr im vereinbarten Umfang zur Verfügung stand: Diese Unterlage ist ab dem ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.Aktuelle Nutzungsvereinbarung mit dem nutzenden bayerischen Sportfachverband (entfällt wenn der Verband selbst Träger der Einrichtung ist): Diese Unterlage ist im ersten Jahr der Förderperiode einzureichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Unterlagen, aus denen die anteilige Nutzung durch die in der Förderverantwortung des Freistaates Bayern stehenden Nachwuchsleistungskader im Vorjahr der Antragstellung hervorgeht (zum Beispiel Belegungspläne oder Kaderlisten): Diese Unterlagen sind im ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.Bestätigung des jeweils zuständigen bayerischen Sportfachverbands, dass die Einrichtung dem Nachwuchsleistungssport in den anerkannten Sportarten im Vorjahr im vereinbarten Umfang zur Verfügung stand: Diese Unterlage ist ab dem ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.Aktuelle Nutzungsvereinbarung mit dem nutzenden bayerischen Sportfachverband (entfällt wenn der Verband selbst Träger der Einrichtung ist): Diese Unterlage ist im ersten Jahr der Förderperiode einzureichen.
Weiterführende Links
Stand
22.04.2025, 15:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)