Tabakerzeugnisse; Anforderung von Bilddateien für Text-Bild-Warnhinweise
Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Hersteller und Importeure von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak sind gesetzlich verpflichtet, die Verpackungen ihrer Produkte mit Hinweisen zu versehen.
Diese Hinweise bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis mit einem zugehörigen Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv eines Lungenkarzinoms.
Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.
Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Als Tabakunternehmen können Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anfordern.
Die Bilddateien dürfen ausschließlich zur Kennzeichnung nach den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission verwendet werden. Wenn sie die Bilddateien verwenden, müssen Sie unter anderem die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise beachten, zum Beispiel die Umrandung mit einem schwarzen Rahmen.
Voraussetzungen
- Sie importieren Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak oder stellen diese her.
- Sie nutzen die Bilddateien nur für den vorgesehenen Zweck.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Formular zur Anforderung von Dateien für die Gestaltung von Tabakverpackungen
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Formular zur Anforderung von Dateien für die Gestaltung von Tabakverpackungen
Wenn Sie die Text-Bild-Warnhinweise anfordern, entscheiden Sie, ob Sie die Bilddateien im Postversand auf einem Datenträger oder in digitaler Form als Download erhalten.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.
Online Verfahren
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Bilddateien für Tabakwarnhinweise online anfordern
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
02.07.2025, 16:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (siehe BayernPortal)