Tabakerzeugnisse; Anforderung von Bilddateien für Text-Bild-Warnhinweise
Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Hinweise für Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen und Wasserpfeifentabak bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis inklusive dazugehörigem Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv einer sogenannten Raucherlunge.
Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.
Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Daher müssen Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen.
Sie dürfen die Bilddateien ausschließlich entsprechend den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission benutzen. Die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise finden Sie in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Union.
Voraussetzungen
Die Dateien erhalten ausschließlich Tabakunternehmen zur Kennzeichnung von bestimmten Tabakerzeugnissen oder deren Abbildung in der Werbung.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Formular zur Anforderung von Dateien für die Gestaltung von Tabakverpackungen
- Formular zur Anforderung von Dateien für die Gestaltung von Tabakverpackungen
- Formular zur Anforderung von Dateien für die Gestaltung von Tabakverpackungen
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.
Weiterführende Links
Stand
03.09.2022, 07:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)