Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung eines Ersatzes
Wenn Sie ein Zulassungsdokument verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandenkommt, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgefertigt werden.
Voraussetzungen
- bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
- bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde;
eventuell Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung auf Verlangen der Behörde
Fristen
Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab 11,70 EUR, Versicherung an Eides statt: 30,70 EUR
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
- amtliches Ausweispapier
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Zulassung auf einen Minderjährigen
-
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I:
Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Fahrzeugen, die außer Betrieb gesetzt sind), bei Nutzkraftwagen: Nachweis der Sicherheitsprüfung Hinweis: Die Zulassungsbehörden können inzwischen diese Informationen in den meisten Fällen elektronisch abrufen.bei Diebstahl:
Bestätigung der Polizei über die DiebstahlanzeigeAuf Verlangen der Zulassungsbehörde: Versicherung an Eides statt (Abgabe in der Zulassungsbehörde)
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Stand
04.09.2023, 10:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)