Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation; Beantragung der Kostenübernahme
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die Ihnen dabei helfen können, schneller gesund zu werden.
Sie können ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Auch ohne vorher eine Rehabilitation durchgeführt zu haben, können Sie ergänzende Leistungen erhalten. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation
- nach medizinischer Notwendigkeit und
- auf ärztliche Anordnung.
Zu den ergänzenden Leistungen gehören beispielsweise:
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Patientenschulungen für chronisch Kranke, wie zum Beispiel:
- ambulante Asthmaschulungen,
- Adipositas-Schulungsprogramme,
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
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Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Voraussetzungen
- Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss die Maßnahme verordnen.
- Ihre Krankenkasse muss bereits eine Krankenbehandlung geleistet haben oder noch leisten.
Fristen
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Länge der Antragsfristfrist zu erfahren.
Kosten
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation Verordnung beziehungsweise Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation Verordnung beziehungsweise Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation Verordnung beziehungsweise Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation Verordnung beziehungsweise Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes
Weiterführende Links
Stand
02.11.2025, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)