Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei Maßnahmen in den Bereichen der Europaangelegenheiten, der internationalen Beziehungen Bayerns und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:
- Europaangelegenheiten:
- Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Europäischen Union mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen
- öffentlicher Dialog über die Zukunft der Europäischen Union im Einklang mit den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Verträge
- Internationale Beziehungen
- Beziehungspflege Bayerns mit ausländischen Staaten und Regionen in den Bereichen Verwaltung, Polizei, Justiz und Innere Sicherheit, Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Technologie, Kultur, Bildung und Gesellschaft, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Auseinandersetzung mit allgemeinen außen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen
- Aktivitäten zur Förderung der deutschen Sprache und der deutschen Minderheiten im Ausland sowie die Vermittlung und Präsentation der kulturellen Identität Bayerns im Ausland
- Entwicklungszusammenarbeit
- Unterstützung ausgewählter Staaten in ihrer Entwicklung, ihrer Eigenverantwortung, sowie
- die Minderung von Fluchtursachen vor Ort, in sinnvoller Ergänzung zu den Programmen der Europäischen Union und des Bundes
Voraussetzungen
- Voraussetzungen, die der Projektträger erfüllen muss:
- Organisation, innere Struktur und Erfahrung des Zuwendungsempfängers müssen die Gewähr für den Erfolg des Projekts und
- eine sachgerechte, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bieten, die der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit des Projekts entsprechen.
- Voraussetzungen, die das Projekt erfüllen muss:
- ein erhebliches staatliches Interesse an der geförderten Maßnahme, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann
- erkennbarer Bezug zu Bayern
- klar definiertes Projektziel
- ausgeglichener Finanzierungsplan
- gesicherte Gesamtfinanzierung
- ein angemessenes Verhältnis von eingesetzten Fördermitteln und zu er-wartender Langzeit- und Breitenwirkung
- Projektziel im vorgesehenen Mittelrahmen und einer vorab definierten Laufzeit umsetzbar
- Projektziel soll sowohl im Zuwendungsverlauf als auch nachträglich eine Erfolgskontrolle ermöglichen.
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. - Ergänzung bei Auslandsprojekt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
- Finanzierungsplan - Anlage zum Förderantrag bei Projektförderung (04b)
-
Angaben für ODA-Meldung (04c)
Projektdaten werden von der Bayerischen Staatskanzlei im Rahmen der jährlichen Meldung zur Official Development Assistance (ODA) an das Statistische Bundesamt übermittelt. - Ziele und Indikatoren - Verlaufs- und Wirkungsmonitoring – „Soll-Ist-Vergleich“ (04d)
- Erklärung
Unterlagen
-
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, diese beinhalten mindestens:
Angaben zum Antragsteller,eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung,eine Kurzbeschreibung des Projekts und Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen,einen detaillierten, verbindlichen Finanzierungsplan, aus dem die Erbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben hervorgeht sowieeine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. -
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, diese beinhalten mindestens:
Angaben zum Antragsteller,eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung,eine Kurzbeschreibung des Projekts und Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen,einen detaillierten, verbindlichen Finanzierungsplan, aus dem die Erbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben hervorgeht sowieeine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. -
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, diese beinhalten mindestens:
Angaben zum Antragsteller,eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung,eine Kurzbeschreibung des Projekts und Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen,einen detaillierten, verbindlichen Finanzierungsplan, aus dem die Erbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben hervorgeht sowieeine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. -
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, diese beinhalten mindestens:
Angaben zum Antragsteller,eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung,eine Kurzbeschreibung des Projekts und Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen,einen detaillierten, verbindlichen Finanzierungsplan, aus dem die Erbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben hervorgeht sowieeine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Online Verfahren
-
Projektförderung online beantragen
Sie können eine Projektförderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen. -
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Stand
06.06.2023, 14:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)