Tiertransport; Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer

Wenn Sie Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen. Der Antrag ist bei Ihrem zuständigen Veterinäramt zu stellen.

Transportunternehmer, die Transporte von Wirbeltieren in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen, benötigen je nach Dauer des Transportes eine Zulassung.

Es werden zwei Zulassungen unterschieden:

  • Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1)
  • Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2)

Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.

Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen zu den beiden Zulassungen finden Sie in der Rubrik „Voraussetzungen“.

Die Zulassungen werden für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.

Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen:

  • Sie sind in Deutschland ansässig oder haben, sofern sie in einem Drittland ansässig sind, einen Vertreter in Deutschland.
  • Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
  • Es ist nicht bekannt, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben. Wenn Sie nach Auffassung des für Sie zuständigen Veterinäramts hinreichend nachgewiesen haben, alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen zu haben, um weitere Verstöße zu vermeiden, kann gegebenenfalls dennoch eine Zulassung erteilt werden.

Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu bekommen:

  • Sie erfüllen alle Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1.
  • Sie haben gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden, eingereicht.
  • Sie haben gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen, eingereicht.
  • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur Aufzeichnung der Bewegungen und Verfolgung Ihrer Straßenfahrzeuge eingereicht.
  • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur ständigen Kontaktmöglichkeit mit Ihren Fahrern eingereicht.
  • Sie haben Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen, eingereicht.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Kosten

Gebühr: 10 bis 500 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

  • Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer
    Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig: Nachweis über ausreichend und geeignetes PersonalNachweis über ausreichende und angemessene AusrüstungErklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen habenErklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig: Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werdenGültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werdenNachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten könnenNotfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer
    Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig: Nachweis über ausreichend und geeignetes PersonalNachweis über ausreichende und angemessene AusrüstungErklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen habenErklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig: Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werdenGültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werdenNachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten könnenNotfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer
    Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig: Nachweis über ausreichend und geeignetes PersonalNachweis über ausreichende und angemessene AusrüstungErklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen habenErklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig: Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werdenGültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werdenNachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten könnenNotfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer
    Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig: Nachweis über ausreichend und geeignetes PersonalNachweis über ausreichende und angemessene AusrüstungErklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen habenErklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig: Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werdenGültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werdenNachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten könnenNotfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Verwandte Leistungen

Stand

05.01.2024, 12:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Landratsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

Telefon

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Fax

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Webseite

http://www.landkreis-aschaffenburg.de

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