Energiecoaching; Beratung von Kommunen

Das Projekt "Energiecoaching_Plus" unterstützt kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende mit projektbezogener Beratung durch einen von den Bezirksregierungen beauftragten Energiecoach (Energiefachmann/-frau).

Kleine und mittlere Kommunen sind stark gefordert, neben dem Tagesgeschäft ihre energetischen Potenziale zu identifizieren und auszuschöpfen. Kommunal erfahrene Energieberaterinnen und -berater können dabei unterstützen.

Das Energiecoaching_Plus richtet sich an kleine und mittlere Kommunen und unterstützt sie bei der Umsetzung der Energiewende mit individueller Beratung durch einen Energiecoach. Hinsichtlich Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbaren Energien können so neue Impulse gesetzt, kommunale Kompetenz gestärkt oder konkrete Projekte umgesetzt werden.

Das Energiecoaching_Plus unterstützt Kommunen bei der Umsetzung konkreter Projekte wie:

  • Schulung von Gebäudeverantwortlichen und -nutzern (Nutzer-/Hausmeisterschulung)
  • Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Energie(-effizienz)
  • Energetische Sanierung und Optimierung kommunaler Liegenschaften
  • Einführung eines kommunalen Energiemanagements
  • Beantragung von Förderungen, Ausschreibungen und Vergaben zur Umsetzung der Energiewende vor Ort
  • Maßnahmen im Bereich der energieeffizienten und klimafreundlichen Mobilität
  • Objekt- oder maßnahmenbezogenen Wirtschaftlichkeits- bzw. Machbarkeitsstudien

Im Einzelfall können Gemeinden mit dem Energiecoach weitere schwerpunktbezogene Aktivitäten vereinbaren.

Für Kommunen, die sich bislang noch nicht konkret mit der Umsetzung der Energiewende vor Ort befasst haben, empfiehlt sich eine Initialberatung. D. h. der Energiecoach gibt einen Überblick über die energierelevanten Themen vor Ort. Zudem werden der Kommune energetische Potenziale und deren Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie übernimmt die Kosten für das Energiecoaching bis zu 10.000 Euro je Kommune zu 100 %. Die Bezirksregierungen steuern die Abwicklung im Rahmen regionaler Projekte.

Voraussetzungen

Die Kommune muss den Bewerbungsbogen bei der jeweiligen Bezirksregierung fristgerecht einreichen.

Fristen

Die Fristen werden für jeden Bewerbungsaufruf individuell bestimmt.

Kosten

keine

Weiterführende Links

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Stand

25.03.2024, 09:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

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Peterplatz 9
97070 Würzburg

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Postfach
97064 Würzburg

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E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

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