Fach- und Rechtsaufsicht
Rechts-und Fachaufsicht ist die von einer staatlichen Behörde gegenüber Kommunen und sonstigen Körperschaften und Anstalten ausgeübte Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle.
Rechts-und Fachaufsicht ist die von einer staatlichen Behörde gegenüber Kommunen und sonstigen Körperschaften und Anstalten ausgeübte Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle.