Visa-Warndatei; Beantragung einer Auskunft über eigene Organisation
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.
Die Visa-Warndatei (VWD) unterstützt Behörden bei der Visa-Erteilung. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen. Sie unterstützt Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen.
Wenn Sie wissen möchten ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Visa-Warndatei speichert Informationen über eine Organisation, wenn Personen für diese gehandelt haben und
- als Einlader, Verpflichtungsgeber oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
- falsche Angaben gemacht haben oder
- ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
- freiwillig erlaubt haben, dass ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.
Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Organisationen speichert, gehören:
- Bezeichnung der Organisation
- Anschrift
- Sitz
- Aufgabenstellung oder Wirkungsbereich
- Bezeichnung und der Ort des Registers, in das die Organisation eingetragen ist, sowie die Registernummer
- der Anlass für die Speicherung
- die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes
- Wenn eine Person für eine Organisation handelt, werden zur Organisation auch die Daten der Person in der WVD gespeichert.
Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.
Voraussetzungen
Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer VWD-Auskunft zu einer Organisation
- Antrag auf Erteilung einer VWD-Auskunft zu einer Organisation
- Antrag auf Erteilung einer VWD-Auskunft zu einer Organisation
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis: Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN) des Personalausweisesdes elektronischen Aufenthaltstitelsder elektronischen Aufenthaltskarteder elektronischen Daueraufenthaltskarte oderder eID Karte Bei persönlichem Antrag:
Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass Bei Antrag per Post:
Identitätsnachweis: in Deutschland: durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag In der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort. im Ausland: durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oderdurch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oderdurch ein separates Schreiben eines Notars zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers. Bei Auskunft an vertretende (bevollmächtigte) Person: Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis: Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN) des Personalausweisesdes elektronischen Aufenthaltstitelsder elektronischen Aufenthaltskarteder elektronischen Daueraufenthaltskarte oderder eID Karte Bei persönlichem Antrag:
Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass Bei Antrag per Post:
Identitätsnachweis: in Deutschland: durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag In der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort. im Ausland: durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oderdurch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oderdurch ein separates Schreiben eines Notars zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers. Bei Auskunft an vertretende (bevollmächtigte) Person: Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis: Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN) des Personalausweisesdes elektronischen Aufenthaltstitelsder elektronischen Aufenthaltskarteder elektronischen Daueraufenthaltskarte oderder eID Karte Bei persönlichem Antrag:
Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass Bei Antrag per Post:
Identitätsnachweis: in Deutschland: durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag In der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort. im Ausland: durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oderdurch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oderdurch ein separates Schreiben eines Notars zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers. Bei Auskunft an vertretende (bevollmächtigte) Person: Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis: Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN) des Personalausweisesdes elektronischen Aufenthaltstitelsder elektronischen Aufenthaltskarteder elektronischen Daueraufenthaltskarte oderder eID Karte Bei persönlichem Antrag:
Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass Bei Antrag per Post:
Identitätsnachweis: in Deutschland: durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag In der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort. im Ausland: durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oderdurch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oderdurch ein separates Schreiben eines Notars zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers. Bei Auskunft an vertretende (bevollmächtigte) Person: Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist.
Online Verfahren
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Auskunft aus der Visa-Warndatei online beantragen
Sie können die Erteilung einer Auskunft nach Visa-Warndateigesetz online beantragen. -
Auskunft aus der Visa-Warndatei online beantragen
Sie können die Erteilung einer Auskunft nach Visa-Warndateigesetz online beantragen. -
Auskunft aus der Visa-Warndatei online beantragen
Sie können die Erteilung einer Auskunft nach Visa-Warndateigesetz online beantragen.
Weiterführende Links
Stand
11.03.2023, 15:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)