Mindestlohn; Anmeldung von Arbeitnehmern
Wenn Sie als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Personen in Deutschland beschäftigen, müssen Sie diese über das Meldeportal-Mindestlohn anmelden. Das gleiche gilt, wenn Sie Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen.
Sie müssen grundsätzlich dann eine Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vornehmen, wenn Ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer derzeit in einer der folgenden Branchen tätig sind:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Pflegedienstleistungen
- Schornsteinfegerhandwerk
- Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auch auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Diese Informationen müssen Sie regelmäßig angeben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
- Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
- Ort der Beschäftigung
- Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
- Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
- Branche, in welcher die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer tätig wird
Außerdem brauchen Sie grundsätzlich jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung ihren oder seinen Namen und Anschrift nennen.
Weiter müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Rahmen der Meldung versichern, dass Sie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Wenn Sie als Entleiherin oder Entleiher eine Meldung abgeben, müssen Sie eine entsprechende Versicherung des Verleihers hochladen.
Wenn sich an den Angaben in einer Meldung etwas ändert, müssen Sie eine Änderungsmeldung abgeben.
Voraussetzungen
- Es gibt keine Antragstellende, da kein Antragsverfahren vorhanden ist. Daher gibt es auch keine Voraussetzungen für die Abgabe einer Meldung.
Fristen
- Meldung: vor Arbeitsbeginn
Kosten
Keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Entleiherin oder Entleiher: Dokument, in dem der Verleiher mit Sitz im Ausland versichert, dass er die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhält. -
Erforderliche Unterlage/n
Entleiherin oder Entleiher: Dokument, in dem der Verleiher mit Sitz im Ausland versichert, dass er die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhält. -
Erforderliche Unterlage/n
Entleiherin oder Entleiher: Dokument, in dem der Verleiher mit Sitz im Ausland versichert, dass er die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhält. -
Erforderliche Unterlage/n
Entleiherin oder Entleiher: Dokument, in dem der Verleiher mit Sitz im Ausland versichert, dass er die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhält.
Online Verfahren
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Meldeportal-Mindestlohn - Anmeldungen von Arbeitnehmer/innen online
Über das Meldeportal-Mindestlohn der Zollverwaltung sollen Arbeitgeber oder Entleiher die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten bzw. überlassenen Arbeitnehmer/innen online übermitteln. Es ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. -
Meldeportal-Mindestlohn - Anmeldungen von Arbeitnehmer/innen online
Über das Meldeportal-Mindestlohn der Zollverwaltung sollen Arbeitgeber oder Entleiher die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten bzw. überlassenen Arbeitnehmer/innen online übermitteln. Es ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. -
Meldeportal-Mindestlohn - Anmeldungen von Arbeitnehmer/innen online
Über das Meldeportal-Mindestlohn der Zollverwaltung sollen Arbeitgeber oder Entleiher die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten bzw. überlassenen Arbeitnehmer/innen online übermitteln. Es ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.
Weiterführende Links
Stand
11.03.2023, 16:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)