Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger
Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.
Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel zur direkten Abgabe an Endverbraucher abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.
Voraussetzungen
Betreffende Personen müssen Inhaber eines Jahresjagdscheines sein.
Sie müssen von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden sein oder einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung durch Bescheinigung einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegen.
Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
gültiger JagdscheinTeilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen” -
Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
gültiger JagdscheinTeilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen” -
Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
gültiger JagdscheinTeilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen” -
Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
gültiger JagdscheinTeilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen”
Stand
16.06.2023, 07:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)