Glücksspiel; Durchführung der Geldwäscheaufsicht

Bestimmte Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind zum Zweck der Geldwäscheprävention zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Sicherungsmaßnahmen verpflichtet und werden bei deren Umsetzung von den Aufsichtsbehörden überwacht.

Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind – abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 a) bis c) des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) – Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz.

Geldwäsche schädigt den Ruf eines Unternehmens und kann zudem einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Das Geldwäschegesetz verlangt daher u.a. von Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen die Einhaltung von organisatorischen und kundenbezogenen Sorgfaltspflichten, damit sie nicht durch Kriminelle zur Geldwäsche missbraucht werden können.

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten kontrollieren, bei Bedarf Maßnahmen anordnen und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern ahnden. Die Aufsichtsbehörden haben hierfür besondere Betretungs- und Kontrollrechte, die Verpflichteten sind zur Auskunft verpflichtet.

Zuständige Behörde

Die Regierungen sind als Glücksspielaufsichtsbehörden auch für die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen zuständig. Zuständig ist die Regierung, in deren Bezirk die Veranstaltung oder Vermittlung stattfindet.

Für die Aufsicht über Veranstalter und Vermittler von länderübergreifenden Glücksspielangeboten, insbesondere im Internet, ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zuständig. Die Aufsicht über die bayerischen Spielbanken führt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.    

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

01.12.2023, 12:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

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Fax

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E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

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