Kino; Beantragung einer Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino
Wenn Sie in Ihr Kino investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür eine Förderung beantragen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Kinos in ganz Deutschland, insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten, mit bis zu EUR 315.000.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
-
Smart Data / Kundenbindung / investive Marketingmaßnahmen, beispielsweise
- Hard-und Software,
- Lizenzen,
- Ausgaben für Agenturen,
- Rechtsberatung und Programmierarbeiten sowie
- Ausgaben für Werbeanlagen
-
Grünes Kino / Nachhaltigkeit / umweltschonende Verfahren, beispielsweise
- Modernisierung von Heizungsanlagen,
- Klima-und Lüftung,
- Sanitäranlagen,
-
Investitionen zur Nutzung regenerativer Energien, beispielsweise
- Solarenergie,
- LED-Beleuchtung,
- Kühlgeräte,
- Systeme zur Trennung von Abfällen sowie zur Reduzierung von Abfällen und
- Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen im Außenbereich
-
Barrierefreiheit im Kino, beispielsweise
- Errichtung Rampen und Aufzüge,
- Herstellung einer barrierefreien Sanitäranlage,
- Maßnahmen zur Anpassung des Brandschutzkonzepts an bestehende Normen
- Anschaffung und Einbau von Technik für Seh-und Hörbehinderte,
- Herstellung einer barrierefreien Webseite gemäß aktueller Normen und Verordnungen,
- Einrichtung eines öffentlichen W-LANs,
- Einrichtung von Wegeleitsystemen für Seh-und Hörbehinderte und
- Einrichtung barrierefreier PKW-Stellplätze gemäß lokaler Bauvorschriften
-
Kassentechnik, wie beispielsweise Erneuerung von
- Servern,
- Workstations,
- Kassenladen,
- Ticket- und Bondrucker,
- Scannern,
- Netzwerktechnik,
- Digital Signage und
- Software
-
Projektions- und Tontechnik, zum Bespiel Erneuerung von:
- Projektionstechnik sowie
-
Teilkomponenten, beispielsweise
- Server,
- Projektor,
- Light Engine,
- IMB,
- Objektiv,
- 3D-Einheit,
- Lüfter und
- Leinwand
-
Erneuerung der gesamten Tontechnik im Vorführraum und Zuschauersaal, beispielsweise:
- Lautsprecher,
- Verstärker,
- Prozessor,
-
Veranstaltungstechnik, beispielsweise:
- Mikrofontechnik,
- Lichttechnik
-
Bestuhlung und Kinosaal-Ausstattung, beispielsweise:
-
Ausgaben zur Verbesserung des Zuschauersaals, beispielsweise:
- Erneuerung der Bestuhlung,
- Arbeiten an Wand,
- Boden,
- Decken,
- Vorhang,
- Kaschierung,
- Unterkonstruktion,
- Brandschutz-/Sicherheitstechnik und
- Netzwerk-und Veranstaltungstechnik
-
Ausgaben zur Verbesserung des Zuschauersaals, beispielsweise:
-
Ausstattung der Besucherbereiche / Foyer, beispielsweise:
- Modernisierungen des Foyers,
- der Möblierung,
- Verkaufstresen und
- Gastronomietechnik
-
Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage, beispielsweise:
- Modernisierungen der Außenwerbeanlage,
- Schaukastenanlage,
- Fassade und
- Türen und Fenster
Auch gefördert Aufgrund der aktuellen Pandemie werden aktuell Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen des Kinos erforderlich sind .
Keine Förderung bekommen Sie für:
- Maßnahmen, mit denen Sie begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben,
- Sonderformen von Kinos, zum Beispiel:
- Open-Air-Kinos,
- Wanderkinos,
- Autokinos,
- Kinos in Hotels,
- Gaststätten,
- Kasernen,
- Neueinrichtungen, Erweiterung oder Wiedereröffnung von Kinosälen,
- Eigenleistungen,
- Büro-und Verwaltungskosten,
- Gebrauchtware,
- Verbrauchsmaterial,
- Leasing,
- Reinigungsarbeiten,
- Filmmiete,
- Lohnkosten,
- den Kauf von Grundstücken und Gebäuden,
- Reparaturen,
- Wartungsverträge,
- Supportleistungen,
- Abonnementgebühren,
- Garantien.
Wenn Sie in die Zukunftsfähigkeit Ihres Kinos investieren wollen, dann können Sie eine Förderung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bekommen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl Ihrer Kinosäle ab:
- wenn Sie ein Kino mit nur einem Saal haben, bekommen Sie bis zu EUR 60.000
und
- wenn Sie ein Kino mit mindestens 2 Sälen haben, bekommen Sie bis zu EUR 45.000 pro Saal, max. EUR 315.000.
Förderungen von bis zu EUR 5.000 werden einmalig ausgezahlt.
Förderungen von mehr als EUR 5.000 werden je nach dem Fortschritt Ihrer Maßnahme und auf Anforderung in bis zu 4 Raten ausgezahlt.
Spätestens zur Auszahlung der ersten Rate muss nachgewiesen werden, dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Vor Auszahlung der letzten Rate muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis in Form von Rechnungen und Überweisungsbelegen. Die Verwendung der Mittel hat innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der Förderung zu erfolgen.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino reichen Sie bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
-
Kinobetreiber ortsfester Kinos
-
mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und mit maximal 7 Leinwänden
- aus einem Bundesland mit eigenem Kinoförderprogramm
- und
- mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit
- Die Wirtschaftlichkeit wird in der Regel anerkannt, wenn:
- Ihr Kino in den vergangenen 3 Jahren durchschnittlich 275 Vorführungen hatte
- und
- durchschnittlich mindestens 9 Monate fortlaufenden Spielbetrieb nachweisen kann
-
mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und mit maximal 7 Leinwänden
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Ihr Kino befindet sich in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnern
oder
-
Sie haben innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung eine prämierte Auszeichnung mit
- Kinoprogrammpreis der BKM
oder
- dem Kinopreis des Kinematheksverbunds
oder
- einem Kinoprogrammpreis der Länder
oder
- Sie haben einen Besucheranteil mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme
oder
- Im Durchschnitt bestand in den letzten 3 Kalenderjahren 40 Prozent Ihrer Gesamtprogrammierung (vorgeführte Filmtitel) aus deutschen und andere europäischen Filmen. Bei der Programmierung ist die Anzahl der Titel ausschlaggebend.
Fristen
- für die Antragstellung: keine, Anträge können laufendgestellt werden
- Verwendung der Mittel: innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der Förderung
- Vorlage Verwendungsnachweis: bei der Auszahlung der letzten Rate, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes
Hinweise:
Sie dürfen erst mit der Maßnahme beginnen, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können die Fristen auf Antrag verlängert werden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
-
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Fördergrundsätze werden noch entwickelt
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrags- und Meldungsportal der FFA auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Antrags- und Meldungsportal der FFA auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Antrags- und Meldungsportal der FFA auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kosten- und FinanzierungsplanKostenvoranschlägeInformation über Miet-, Pacht- oder Eigentumsverhältnisseaktueller Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug des Antragstellers, nicht älter als ein Jahrgenaue Beschreibung der Maßnahmebei Kinos in Städten über 50.000 Einwohner: Nachweis über Kinoprogrammpreisder Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) oder der Länder oder des Kinematheksverbundes oder falls nicht vorhanden: Nachweis über Besucheranteile oder Filmprogramm mithilfe eines lückenlosen Spielplans aus den letzten 3 Jahren vor Antragsstellung Um die erste Rate der Förderung zu bekommen, müssen Sie vorlegen: den vollständig ausgefüllten Antrag auf Auszahlung mit Ihrer Unterschrift wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers sämtliche Nachweise der Finanzierung Bevor Sie die letzte Rate ausgezahlt bekommen müssen Sie vorlegen: Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) mit Ihrer Unterschrift wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kosten- und FinanzierungsplanKostenvoranschlägeInformation über Miet-, Pacht- oder Eigentumsverhältnisseaktueller Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug des Antragstellers, nicht älter als ein Jahrgenaue Beschreibung der Maßnahmebei Kinos in Städten über 50.000 Einwohner: Nachweis über Kinoprogrammpreisder Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) oder der Länder oder des Kinematheksverbundes oder falls nicht vorhanden: Nachweis über Besucheranteile oder Filmprogramm mithilfe eines lückenlosen Spielplans aus den letzten 3 Jahren vor Antragsstellung Um die erste Rate der Förderung zu bekommen, müssen Sie vorlegen: den vollständig ausgefüllten Antrag auf Auszahlung mit Ihrer Unterschrift wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers sämtliche Nachweise der Finanzierung Bevor Sie die letzte Rate ausgezahlt bekommen müssen Sie vorlegen: Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) mit Ihrer Unterschrift wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kosten- und FinanzierungsplanKostenvoranschlägeInformation über Miet-, Pacht- oder Eigentumsverhältnisseaktueller Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug des Antragstellers, nicht älter als ein Jahrgenaue Beschreibung der Maßnahmebei Kinos in Städten über 50.000 Einwohner: Nachweis über Kinoprogrammpreisder Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) oder der Länder oder des Kinematheksverbundes oder falls nicht vorhanden: Nachweis über Besucheranteile oder Filmprogramm mithilfe eines lückenlosen Spielplans aus den letzten 3 Jahren vor Antragsstellung Um die erste Rate der Förderung zu bekommen, müssen Sie vorlegen: den vollständig ausgefüllten Antrag auf Auszahlung mit Ihrer Unterschrift wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers sämtliche Nachweise der Finanzierung Bevor Sie die letzte Rate ausgezahlt bekommen müssen Sie vorlegen: Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) mit Ihrer Unterschrift wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kosten- und FinanzierungsplanKostenvoranschlägeInformation über Miet-, Pacht- oder Eigentumsverhältnisseaktueller Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug des Antragstellers, nicht älter als ein Jahrgenaue Beschreibung der Maßnahmebei Kinos in Städten über 50.000 Einwohner: Nachweis über Kinoprogrammpreisder Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) oder der Länder oder des Kinematheksverbundes oder falls nicht vorhanden: Nachweis über Besucheranteile oder Filmprogramm mithilfe eines lückenlosen Spielplans aus den letzten 3 Jahren vor Antragsstellung Um die erste Rate der Förderung zu bekommen, müssen Sie vorlegen: den vollständig ausgefüllten Antrag auf Auszahlung mit Ihrer Unterschrift wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers sämtliche Nachweise der Finanzierung Bevor Sie die letzte Rate ausgezahlt bekommen müssen Sie vorlegen: Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) mit Ihrer Unterschrift wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers
Online Verfahren
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Zukunftsprogramm Kino - Förderportal für Antragsteller
Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino kann online gestellt werden. -
Zukunftsprogramm Kino - Förderportal für Antragsteller
Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino kann online gestellt werden. -
Zukunftsprogramm Kino - Förderportal für Antragsteller
Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino kann online gestellt werden.
Weiterführende Links
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Stand
10.04.2024, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)