Nationales Waffenregister; Beantragung einer Auskunft
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Nationalen Waffenregister gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.
Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,
- wer gerade besitzende Person der Waffe ist,
- seit wann er die Waffe besitzt,
- wo und von wem sie erworben wurde und
- wie der Lebensweg der Waffe verlaufen ist.
Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:
- Daten über die Waffenbehörde, von der Sie die Erlaubnis zum Besitzen/Tragen Ihrer Waffe bekommen haben. Das sind zum Beispiel
- Name und
- Anschrift.
- Daten über Sie als besitzende Person. Das sind zum Beispiel:
- Name,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort und
- Staatsangehörigkeit.
- Daten zu Ihrer Waffenerlaubnis, zum Beispiel zum/zur
- Erlaubnisart
- Erlaubnisgültigkeit
- Erlaubnisstatus
- Daten zu Ihrer Waffe. Das sind zum Beispiel:
- Herstellername,
- Modell,
- Waffenkategorie und
- Kaliberbezeichnung.
- Daten zu Ihrem Waffenteil. Das sind zum Beispiel:
- Herstellername,
- Modell,
- Waffenteilkategorie und
- Wesentliches Waffenteil
Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Voraussetzungen
Anträge auf Auskunft können stellen:
- Besitzer einer waffenrechtlichen Erlaubnis (an der gegebenenfalls eine Waffe hängt) beziehungsweise Personen, welche aus sonstigen Gründen eingespeichert sein können
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Betroffenenauskunft auf der Internetseite des BVA
- Antrag auf Erteilung einer Betroffenenauskunft auf der Internetseite des BVA
- Antrag auf Erteilung einer Betroffenenauskunft auf der Internetseite des BVA
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Identitätsnachweis durch: amtlich Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular odereine amtlich beglaubigte Kopie von der Vorderseite und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses oderelektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag Hinweis:
Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
Bei Antragstellung vor Ort müssen Sie vorlegen: gültigen Personalausweis oder Reisepass -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Identitätsnachweis durch: amtlich Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular odereine amtlich beglaubigte Kopie von der Vorderseite und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses oderelektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag Hinweis:
Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
Bei Antragstellung vor Ort müssen Sie vorlegen: gültigen Personalausweis oder Reisepass -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Identitätsnachweis durch: amtlich Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular odereine amtlich beglaubigte Kopie von der Vorderseite und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses oderelektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag Hinweis:
Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
Bei Antragstellung vor Ort müssen Sie vorlegen: gültigen Personalausweis oder Reisepass -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Identitätsnachweis durch: amtlich Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular odereine amtlich beglaubigte Kopie von der Vorderseite und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses oderelektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag Hinweis:
Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
Bei Antragstellung vor Ort müssen Sie vorlegen: gültigen Personalausweis oder Reisepass
Online Verfahren
-
Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister
Sie können den Antrag auf Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister auch online über das Bundesportal stellen. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis identifizieren und den Antrag ausfüllen. -
Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister
Sie können den Antrag auf Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister auch online über das Bundesportal stellen. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis identifizieren und den Antrag ausfüllen. -
Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister
Sie können den Antrag auf Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister auch online über das Bundesportal stellen. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis identifizieren und den Antrag ausfüllen.
Weiterführende Links
Stand
14.01.2024, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesverwaltungsamt (siehe BayernPortal)