Transferkurzarbeitergeld; Beantragung
Wenn Ihr Betrieb wegen Restrukturierungen dauerhaft Personal abbauen muss, können Sie für diese Beschäftigen zeitlich befristet Transferkurzarbeitergeld bekommen, das den Verdienstausfall in dieser Zeit teilweise ausgleicht und die Suche einer neuen Beschäftigung unterstützt.
Wenn Ihr Betrieb dauerhaft Stellen abbauen muss, beispielsweise wenn eine Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden muss, kann Ihnen Transferkurzarbeitergeld zustehen. Die von dem dauerhaften Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in einer betriebsorganisatorischen Einheit zusammengefasst. Für diese Beschäftigten können Sie Transferkurzarbeitergeld bekommen.
Sie als Arbeitgeber beziehungsweise als Transfergesellschaft beantragen, zahlen und rechnen das Transferkurzarbeitergeld ab. Sie gehen bei der Zahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Beschäftigten also zunächst in Vorleistung. Ihre Beschäftigten müssen dabei nichts tun.
Das Transferkurzarbeitergeld wird monatlich nachträglich mit der Bundesagentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle abgerechnet und Ihnen rückwirkend ausgezahlt.
Die Höhe des Transferkurzarbeitergeldes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
- 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns bei Beschäftigten ohne Kind im Haushalt
- 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind im Haushalt.
Sie bekommen das Transferkurzarbeitergeld
- frühestens ab dem Kalendermonat, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist, und
- für maximal 12 Monate.
Sie können das Transferkurzarbeitergeld allerdings nicht gleichzeitig mit dem Kurzarbeitergeld oder dem Saison-Kurzarbeitergeld beziehen.
Bevor Sie Transferkurzarbeitergeld bekommen, kann eine Förderung der Teilnahme an einer Transfermaßnahme vorausgehen. Das Transferkurzarbeitergeld und die Förderung von Transfermaßnahmen lassen sich sinnvoll aufeinander abstimmen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.
Voraussetzungen
Mindesterfordernisse:
- Damit Sie Transferkurzarbeitergeld bekommen, müssen Sie vorab eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit durchführen.
Betriebliche Voraussetzungen:
- Wegen Veränderungen in Ihrem Betrieb müssen Sie Stellen abbauen.
- Der Stellenabbau in Ihrem Betrieb ist dauerhaft und nicht vermeidbar.
- Sie haben den Arbeitsplatzverlust bei Ihrer Agentur für Arbeit gemeldet (Anzeige über Arbeitsausfall in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit)
- Die betroffenen Arbeitskräfte werden in einer organisatorischen Einheit betreut (Transfergesellschaft).
- Die Betreuung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird dokumentiert (TransferMappe).
- Sie unterstützen Ihre Beschäftigten durch passende Vermittlungsvorschläge und Qualifizierungsmaßnahmen.
Persönliche Voraussetzungen:
- Ihre Arbeitskräfte sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich arbeitsuchend gemeldet.
- Es besteht weiterhin ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
- Ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind nicht vom Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen.
- Ihre Beschäftigten haben in der Regel schon an einer Maßnahme zur Feststellung ihrer Eingliederungsaussichten teilgenommen, beispielsweise einem Bewerbungsseminar oder einer weiterführenden Qualifizierung.
- Ihre Arbeitskräfte wirken aktiv an der Arbeitsvermittlung mit.
Weitere Voraussetzungen:
Das Transferkurzarbeitergeld darf nicht dazu dienen, die Betroffenen anschließend wieder in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Konzern zu beschäftigen.
Fristen
Kosten
Gebühr: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Anzeige über Arbeitsausfall, zusätzlich: gegebenenfalls Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zur Transfer-Kurzarbeitgegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsratesgegebenenfalls Kopie des/ der geltenden Tarifvertrages/ TarifverträgeSozialplan, InteressenausgleichMustervertrag für Arbeitnehmer/ innenZertifizierung Transfergesellschaft Antrag auf Transferkurzarbeitergeld, zusätzlich: Abrechnungsliste zum Transferkurzarbeitergeld – Anlage zum Leistungsantrag Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert. -
Erforderliche Unterlage/n
Anzeige über Arbeitsausfall, zusätzlich: gegebenenfalls Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zur Transfer-Kurzarbeitgegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsratesgegebenenfalls Kopie des/ der geltenden Tarifvertrages/ TarifverträgeSozialplan, InteressenausgleichMustervertrag für Arbeitnehmer/ innenZertifizierung Transfergesellschaft Antrag auf Transferkurzarbeitergeld, zusätzlich: Abrechnungsliste zum Transferkurzarbeitergeld – Anlage zum Leistungsantrag Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert. -
Erforderliche Unterlage/n
Anzeige über Arbeitsausfall, zusätzlich: gegebenenfalls Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zur Transfer-Kurzarbeitgegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsratesgegebenenfalls Kopie des/ der geltenden Tarifvertrages/ TarifverträgeSozialplan, InteressenausgleichMustervertrag für Arbeitnehmer/ innenZertifizierung Transfergesellschaft Antrag auf Transferkurzarbeitergeld, zusätzlich: Abrechnungsliste zum Transferkurzarbeitergeld – Anlage zum Leistungsantrag Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert. -
Erforderliche Unterlage/n
Anzeige über Arbeitsausfall, zusätzlich: gegebenenfalls Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zur Transfer-Kurzarbeitgegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsratesgegebenenfalls Kopie des/ der geltenden Tarifvertrages/ TarifverträgeSozialplan, InteressenausgleichMustervertrag für Arbeitnehmer/ innenZertifizierung Transfergesellschaft Antrag auf Transferkurzarbeitergeld, zusätzlich: Abrechnungsliste zum Transferkurzarbeitergeld – Anlage zum Leistungsantrag Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.
Online Verfahren
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Transferkurzarbeitergeld: Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit
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Weiterführende Links
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Stand
09.05.2023, 07:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)