Versicherungsvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie als selbstständige/r Versicherungsvermittler/in (Versicherungsmakler/in oder Versicherungsvertreter/in) tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Versicherungsvermittler/in sind Sie, wenn Sie entweder als Versicherungsmakler/in oder Versicherungsvertreter/in tätig:

  • Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Versicherungsnehmer Versicherungen vermittelt oder abschließt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter beauftragt worden zu sein.
  • Versicherungsvertreter ist, wer gewerbsmäßig im Auftrag eines Versicherungsunternehmens oder -vertreters Versicherungen vermittelt oder abschließt.

Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie den Eintrag das Vermittlerregister beantragen und eine Registernummer erhalten. Die Eintragung ins Register können Sie zusammen mit der Erlaubnis beantragen. Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Die Erlaubnis kann einer natürlichen und einer juristischen Person erteilt werden. Sie gilt unbefristet.

Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis.

Als gebundener Versicherungsvertreter arbeiten Sie ausschließlich für ein oder, wenn die Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz stehen, für mehrere Versicherungsunternehmen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich direkt durch Ihr Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. In diesem Fall benötigen Sie keine Erlaubnis.

Vermitteln Sie Versicherungen ergänzend zu Waren oder Dienstleistungen, also produktakzessorisch, können Sie von der Erlaubnispflicht durch einen Antrag auf Befreiung bei der Industrie- und Handelskammer befreit werden. In diesem Fall unterliegen Sie jedoch ebenso der Registrierungspflicht.

Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.

Wenn Sie EU/EWR-Bürger sind, in einem anderen Land eine Erlaubnis bzw. ein Gewerbe als Versicherungsvermittler besitzen und nur vorübergehend in Deutschland tätig werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen.

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt
  • Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
  • Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt
  • Sachkunde

Fristen

Die Erlaubnis gilt unbefristet.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus der Gebührenordnung der örtlich zuständigen IHK.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (bei juristischen Personen für diese und für deren gesetzliche Vertreter)Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal)Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden istNachweis über die Sachkunde, entweder durch IHK-Prüfung oder einschlägigen BerufsabschlussNachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei MonateGegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich Bei Personen(handels)gesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter einen Antrag stellen und Unterlagen einreichen.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (bei juristischen Personen für diese und für deren gesetzliche Vertreter)Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal)Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden istNachweis über die Sachkunde, entweder durch IHK-Prüfung oder einschlägigen BerufsabschlussNachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei MonateGegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich Bei Personen(handels)gesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter einen Antrag stellen und Unterlagen einreichen.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (bei juristischen Personen für diese und für deren gesetzliche Vertreter)Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal)Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden istNachweis über die Sachkunde, entweder durch IHK-Prüfung oder einschlägigen BerufsabschlussNachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei MonateGegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich Bei Personen(handels)gesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter einen Antrag stellen und Unterlagen einreichen.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (bei juristischen Personen für diese und für deren gesetzliche Vertreter)Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal)Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden istNachweis über die Sachkunde, entweder durch IHK-Prüfung oder einschlägigen BerufsabschlussNachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei MonateGegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich Bei Personen(handels)gesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter einen Antrag stellen und Unterlagen einreichen.

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02.02.2024, 07:02 Uhr

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