Versicherungsvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Um Versicherungen vermitteln zu können, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Wenn Sie die Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer, die die Prüfung anbietet, für einen bestimmten Prüfungstermin anmelden. Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.
Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.
Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie darüber einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.
Alternativ zur Sachkundeprüfung können Sie Ihre Sachkunde für die Erlaubnis auch mit bestimmten Berufsabschlüssen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nachweisen. Eine genaue Auflistung finden Sie unter den weiterführenden Informationen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen für Prüfungsanmeldung
- Für Befreiung vom praktischen Teil:
- Vorhandene Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler oder
- bereits bestandene praktische Prüfung für einen dieser Berufe.
Fristen
Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.
Kosten
Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren außerdem danach, ob nur ein Teil der Prüfung abgelegt werden muss.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:
bei der Prüfung: amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.Bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils: Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
bei der Prüfung: amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.Bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils: Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
bei der Prüfung: amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.Bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils: Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
bei der Prüfung: amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.Bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils: Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils
Weiterführende Links
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IHK-Finder
Die zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln. -
§ 5 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)
Auflistung der anstelle der Prüfung als Sachkunde anerkannten Berufsabschlüsse
Stand
02.02.2024, 07:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)