Verwaltungssachen aus dem Ausland; Beantragung von Amts- und Rechtshilfeersuchen
Im Rahmen internationaler Abkommen und bilateraler Verträge können Behörden anderer Staaten die Zustellung von Schriftstücken oder die Weiterleitung von Amtshilfeersuchen in Verwaltungssachen an staatliche Stellen in Deutschland beantragen.
Die Regierung der Oberpfalz stellt auf Ersuchen der Vertragsstaaten in Bayern Schriftstücke (insbesondere Bußgeldbescheide, die aufgrund von im Ausland begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten erlasst wurden) an die jeweiligen Adressaten zu.
Die Regierung der Oberpfalz bearbeitet außerdem in Bayern Amtshilfeersuchen der Vertragsstaaten.
Es werden die vorgenannten Leistungen aus anderen Abkommen im Hinblick auf Österreich teilweise modifiziert bzw. ergänzt.
Rechtsgrundlagen
Stand
30.06.2023, 08:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)