Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Privat angestelltes Lehrpersonal bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte, die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Auch Personen ohne Lehramtsausbildung kann eine Unterrichtsgenehmigung für private Schulen erteilt werden, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen.
Fristen
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG
- Lehrpersonal private Grundschulen Haupt- und Mittelschulen - Antrag schulaufsichtliche Genehmigung
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
Unterlagen
- Zeugnisse über Ausbildung und berufliche Tätigkeit (in Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildungsstätten, Ausbildungsdauer und Prüfungen sowie bisherige Tätigkeiten
- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag) in Kopie
- erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 bzw. § 30 a BZRG
- Selbstauskunft zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Genehmigung der nebenamtlichen Tätigkeit durch den Dienstherrn (falls erforderlich)
- Teilnahmebestätigungen der pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen (bei unbefristeter Tätigkeit)
- ggf. Unterrichtsgenehmigung aus einem anderen Regierungsbezirk in Kopie
- sonstige antragsrelevanten Unterlagen (z. B. Abstellungsvertrag, Missio canonica/Vocatio)
Stand
20.03.2024, 10:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)