Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.
Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis kann erteilt werden,
- wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
- das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
- nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
- die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.
Fristen
1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug
Kosten
60,00 - 260,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen
- Schleppberechtigung
- Nachweis über geeichten Barographen
- Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt
Stand
16.06.2023, 09:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)