Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Beantragung der Anerkennung
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bedürfen der staatlichen Anerkennung. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an den Landratsämtern/Gesundheitsverwaltungen sind per Gesetz anerkannt.
Auf Antrag können Konfliktberatungsstellen sowohl von öffentlichen als auch von freien Trägern anerkannt werden. So bieten konfessionelle und nicht konfessionsgebundene Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger und Vereine die gesetzliche Konfliktberatung an (z. B. Diakonische Werke, Donum Vitae in Bayern e.V., pro familia), darüber hinaus in den Kommunen die örtlichen Gesundheitsämter. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben jährlich einen schriftlichen Bericht über ihre Beratungstätigkeit niederzulegen, der die Maßstäbe der Tätigkeit und die gesammelten Erfahrungen enthält. Die Beratungsstellen werden im Abstand von mindestens 3 Jahren durch die zuständige Regierung überprüft. Liegt eine der geforderten Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vor, wird die Anerkennung widerrufen.
Die Anerkennung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie deren Rücknahme und Widerruf werden im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht.
Voraussetzungen
Eine Beratungsstelle darf nur anerkannt werden, wenn sie die Gewähr für eine fachgerechte Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) bietet und zur Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 6 SchKG in der Lage ist, insbesondere
- über hinreichend persönlich und fachlich qualifiziertes und der Zahl nach ausreichendes Personal verfügt,
- sicherstellt, dass zur Durchführung der Beratung erforderlichenfalls kurzfristig eine ärztlich, fachärztlich, psychologisch, sozialpädagogisch, sozialarbeiterisch oder juristisch ausgebildete Fachkraft hinzugezogen werden kann,
- mit allen Stellen zusammenarbeitet, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren, und
- mit keiner Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, derart organisatorisch oder durch wirtschaftliche Interessen verbunden ist, dass hiernach ein materielles Interesse der Beratungseinrichtung an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht auszuschließen ist.
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen
- ggf. Versicherung an Eides Statt
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- ggf. Versicherung an Eides Statt
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Weiterführende Links
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Stand
27.10.2023, 08:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)