Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte
Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.
Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.
GegenstandProjekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.
ZuwendungsempfängerAntragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.
Zuwendungsfähige KostenGefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).
Art und HöheDie Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.
Voraussetzungen
Es muss
- ein schriftlicher Antrag mit den von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Mustern gestellt werden und
- bei der Finanzierung ein Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie - RPR erbracht werden.
Fristen
31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.
Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsrechtliche Klage
Unterlagen
- Projektkonzept mit Antragsunterlagen
- Projektkonzept mit Antragsunterlagen
- Projektkonzept mit Antragsunterlagen
- Projektkonzept mit Antragsunterlagen
Weiterführende Links
Stand
13.03.2024, 10:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)