Versorgungswirtschaft; Beantragung der Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen

Nur staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Gas-, Wasser-, Wärme- oder Elektrizität dürfen diese Messgeräte eichen. Private Unternehmen können die Anerkennung als Prüfstelle beantragegn.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht kann privaten Unternehmen auf Antrag die Befugnis erteilen, dass sie Messgeräte für Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität für die Versorgungswirtschaft gemäß Eichgesetz und Eichordnung eichen dürfen.

Das Unternehmen muss hierfür den Eichvorschriften entsprechende Prüfräume, Prüfstände und leitendes Prüfstellenpersonal zur Verfügung stellen und unterhalten.

Im Anerkennungsverfahren prüft das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht die Erfüllung der Anforderungen. Mit einer Anerkennungsurkunde und einer endgültigen Betriebserlaubnis sowie nach öffentlicher Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals erhält die Prüfstelle die Befugnis, Eichungen durchzuführen.

Voraussetzungen

Die Prüfstelle muss über geeignete Prüfräume, anerkannte Prüfgerätschaften und sachkundiges Personal gemäß § 43 MessEV verfügen.

Fristen

Die Anerkennungen der Prüfstellen, die bis zum 31.12.2014 nach der (alten) Eichordnung erteilt worden sind, habenn ihre Gültigkeit bis längstens zum 31.12.2016 behalten.

Alle Prüfstellen, die weiterhin auf diesem Gebiet tätig sein wollen, müssen eine neue Anerkennung  beantragen.

Kosten

Gemäß Eichkostenverordnung werden folgende Kosten berechnet:
  • Anerkennungskosten je nach zu erwartendem Prüfumfang pro Jahr: ca. 1980 bis 4620 EUR
  • Für die Sachkundeprüfung des leitenden Prüfstellenpersonals: 243 EUR pro Person
  • Für die Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals: 96 EUR pro Person
  • Für die laufende Überwachung je nach Anzahl der geprüften Messgeräte: 1650 bis 6270 EUR pro Jahr
 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

10.04.2024, 06:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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