Strukturförderung für den Journalismus; Beantragung

Wenn Sie ein Projekt zum Schutz oder zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Journalismus strukturell. Dies soll eine unabhängige und kritische Berichterstattung ermöglichen, die für eine Demokratie unerlässlich ist.

In der deutschen Verfassung ist die Pressefreiheit festgelegt, daher werden keine journalistischen Inhalte finanziell gefördert.

Gefördert werden unter anderem

  • Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland,
  • Projekte in Journalistenschulen,
  • Konzepte, die staatliche oder private Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse schulen,
  • wissenschaftliche Erforschung alternativer Geschäftsmodelle
  • Beratung und Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten, die durch "Strategic Lawsuits against Public Participation" (SLAPP) eingeschüchtert werden sollen,
  • Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten bei der Durchsetzung der sich aus der Pressefreiheit ergebenden Rechte,
  • Projekte, die Qualitätsjournalismus sichtbar machen,
  • Fortbildungen von Journalistinnen und Journalisten,
  • Diversität des Journalismus in Deutschland,
  • Austausch und Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten.

Ihr Projekt sollte weitreichende Auswirkungen über eine Region hinaus haben oder Modellcharakter haben. In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.

Sie sind antragsberechtigt für eine Förderung als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die nachweisen kann, dass sie

  • eine entsprechende Kenntnis der Strukturen des Journalismus in Deutschland besitzt
  • über Expertise in der Projektdurchführung verfügt und
  • in der Lage ist, die Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen.

Der Bundesanteil an der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestantragssumme beträgt grundsätzlich 200.000 EUR. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Die Kofinanzierung ist möglich sowohl aus Eigenmitteln, Spenden oder Drittmitteln, wie zum Beispiel Zuwendungen von Ländern, Kommunen, Unternehmen.

Die Förderung ist grundsätzlich auch überjährig möglich. Das bedeutet, dass Sie die bewilligten Fördermittel auch über das aktuelle Jahr hinaus nutzen dürfen. Anstatt die gesamte bewilligte Summe auf einmal zu erhalten, können Sie die Mittel auch schrittweise abrufen.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Voraussetzungen

  • Ihr Projekt muss gesamtstaatlich bedeutsam sein. Es muss einen möglichst großen Effekt oder Ausstrahlung erwarten lassen beziehungsweise dem Bund besonders vorteilhaft erscheinen und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
  • Die beantragten Zuwendungen müssen entscheidend dazu beitragen, dass Sie Ihr Vorhaben überhaupt und im notwendigen Umfang umsetzen können.
  • Sie sind antragsberechtigt als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland. Zudem 
    • kennen Sie die Strukturen des Journalismus in Deutschland,
    • verfügen Sie über Expertise in der Projektdurchführung und
    • sind in der Lage, die Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen.
  • Ihr Projekt hat noch nicht begonnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Projekte, die in erster Linie kommerzielle Zwecke verfolgen
  • Projekte, die die Produktion journalistisch-redaktioneller Inhalte verfolgen (Recherchen oder inhaltliche Vorhaben jeglicher Art)
  • Maßnahmen ohne gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Projekte, die nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind

Anträge von natürlichen Personen

Fristen

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten.

Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben allerdings erst beginnen, wenn Sie einen Antrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • EinspruchWiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Antragsstellung müssen Sie einreichen: AntragsformularAusgaben- und Finanzierungsplan ausführliche Projektdarstellung, darin enthalten: Arbeitsmethodenerwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für die antragstellende PersonFörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin oder zum Projektleiter und zur Bearbeiterin oder zum Bearbeiter gegebenenfalls Nachweis über zugesagte Drittmittel beziehungsweise Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenErklärung, dass Ihnen etwaige subventionserhebliche Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs bekannt sindErklärung, dass Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen habengegebenenfalls Nachweise zur Nachhaltigkeit, beispielsweise Maßnahmen nach ISO 14001 oder nach dem Europäischen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) wenn Sie den Antrag zum ersten Mal stellen, zusätzlich: Satzung oder GeschäftsordnungNachweis über die Vertretungsberechtigung der zeichnungsbefugten Personbei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregisterbei Unternehmen: HandelsregisterauszugBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung, sofern einschlägig Bei Mittelabruf müssen Sie einreichen: Mittelabrufformular Nach Projektabschluss müssen Sie zur Dokumentation einreichen: Verwendungsnachweis: Auflistung über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt anhand des Kosten- und Finanzierungsplans inhaltlicher Sachbericht
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Antragsstellung müssen Sie einreichen: AntragsformularAusgaben- und Finanzierungsplan ausführliche Projektdarstellung, darin enthalten: Arbeitsmethodenerwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für die antragstellende PersonFörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin oder zum Projektleiter und zur Bearbeiterin oder zum Bearbeiter gegebenenfalls Nachweis über zugesagte Drittmittel beziehungsweise Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenErklärung, dass Ihnen etwaige subventionserhebliche Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs bekannt sindErklärung, dass Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen habengegebenenfalls Nachweise zur Nachhaltigkeit, beispielsweise Maßnahmen nach ISO 14001 oder nach dem Europäischen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) wenn Sie den Antrag zum ersten Mal stellen, zusätzlich: Satzung oder GeschäftsordnungNachweis über die Vertretungsberechtigung der zeichnungsbefugten Personbei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregisterbei Unternehmen: HandelsregisterauszugBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung, sofern einschlägig Bei Mittelabruf müssen Sie einreichen: Mittelabrufformular Nach Projektabschluss müssen Sie zur Dokumentation einreichen: Verwendungsnachweis: Auflistung über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt anhand des Kosten- und Finanzierungsplans inhaltlicher Sachbericht
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Antragsstellung müssen Sie einreichen: AntragsformularAusgaben- und Finanzierungsplan ausführliche Projektdarstellung, darin enthalten: Arbeitsmethodenerwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für die antragstellende PersonFörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin oder zum Projektleiter und zur Bearbeiterin oder zum Bearbeiter gegebenenfalls Nachweis über zugesagte Drittmittel beziehungsweise Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenErklärung, dass Ihnen etwaige subventionserhebliche Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs bekannt sindErklärung, dass Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen habengegebenenfalls Nachweise zur Nachhaltigkeit, beispielsweise Maßnahmen nach ISO 14001 oder nach dem Europäischen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) wenn Sie den Antrag zum ersten Mal stellen, zusätzlich: Satzung oder GeschäftsordnungNachweis über die Vertretungsberechtigung der zeichnungsbefugten Personbei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregisterbei Unternehmen: HandelsregisterauszugBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung, sofern einschlägig Bei Mittelabruf müssen Sie einreichen: Mittelabrufformular Nach Projektabschluss müssen Sie zur Dokumentation einreichen: Verwendungsnachweis: Auflistung über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt anhand des Kosten- und Finanzierungsplans inhaltlicher Sachbericht
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Antragsstellung müssen Sie einreichen: AntragsformularAusgaben- und Finanzierungsplan ausführliche Projektdarstellung, darin enthalten: Arbeitsmethodenerwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger UnterlegungBedeutung der Maßnahme für die antragstellende PersonFörderzieleZeitplanAngaben zur Projektleiterin oder zum Projektleiter und zur Bearbeiterin oder zum Bearbeiter gegebenenfalls Nachweis über zugesagte Drittmittel beziehungsweise Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerbenErklärung, dass Ihnen etwaige subventionserhebliche Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs bekannt sindErklärung, dass Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen habengegebenenfalls Nachweise zur Nachhaltigkeit, beispielsweise Maßnahmen nach ISO 14001 oder nach dem Europäischen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) wenn Sie den Antrag zum ersten Mal stellen, zusätzlich: Satzung oder GeschäftsordnungNachweis über die Vertretungsberechtigung der zeichnungsbefugten Personbei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregisterbei Unternehmen: HandelsregisterauszugBescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung, sofern einschlägig Bei Mittelabruf müssen Sie einreichen: Mittelabrufformular Nach Projektabschluss müssen Sie zur Dokumentation einreichen: Verwendungsnachweis: Auflistung über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt anhand des Kosten- und Finanzierungsplans inhaltlicher Sachbericht

Weiterführende Links

Stand

03.03.2024, 10:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn

Postanschrift

Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn

Telefon

+49 228 99681-44355

Fax

+49 228 99681-513608

E-Mail Adresse

Poststelle@bkm.bund.de

Webseite

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien

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