Unbemanntes Luftfahrzeug; Beantragung der Registrierung als Betreiberin oder Betreiber
Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.
Wenn Sie in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug betreiben möchten, müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Eine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Ihr UAS
- mindestens 250 Gramm wiegt oder
- mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen kann.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine persönliche elektronische UAS-Betreibernummer, eine e-ID. Mit Ihrer Betreibernummer können Sie auch mehrere UAS betreiben. Sie muss an jedem UAS angebracht werden.
Eine Drohnenbetreiberin oder ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere Drohnen besitzt oder mietet. Sie müssen selbst aktiv werden und die Drohne bei der LBA registrieren.
Eine Drohnenpilotin beziehungsweise ein Drohnenpilot ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um die Eigentümerin oder den Eigentümer der Drohne handeln. Hat Ihre Organisation sich bereits registriert und die e-ID am UAS angebracht, benötigen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot keine zusätzliche e-ID.
Sollten Sie bereits durch einen Luftsportverband registriert worden sein und Ihre e-ID erhalten haben, ist keine weitere Registrierung erforderlich.
Sie sind verpflichtet, Ihre beim LBA hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, umgehend zu melden.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie haben eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines UAS.
- Ihr Wohn-, Dienst- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union.
- Sie sind in keinem anderen EU-Mitgliedstaat als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
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Das UAS:
- wiegt mindestens 250 Gramm oder
- kann mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.
Kosten
Registrierungsgebühr für natürliche Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.
Gebühr: 20 EUR
Registrierungsgebühr für juristische Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.
Gebühr: 50 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Online-Antrag Für natürliche Personen: Kopie Ihres Personalausweises oderReisepasses oderAufenthaltstitels Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts: Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf Für Personengesellschaften: Gesellschaftervertrag oderAuszug A aus dem Handelsregister Für Kapitalgesellschaften: Gewerbeschein oderAuszug B aus dem Handelsregister Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen: Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oderGewerbeschein oderStiftungsurkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antrag Für natürliche Personen: Kopie Ihres Personalausweises oderReisepasses oderAufenthaltstitels Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts: Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf Für Personengesellschaften: Gesellschaftervertrag oderAuszug A aus dem Handelsregister Für Kapitalgesellschaften: Gewerbeschein oderAuszug B aus dem Handelsregister Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen: Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oderGewerbeschein oderStiftungsurkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antrag Für natürliche Personen: Kopie Ihres Personalausweises oderReisepasses oderAufenthaltstitels Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts: Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf Für Personengesellschaften: Gesellschaftervertrag oderAuszug A aus dem Handelsregister Für Kapitalgesellschaften: Gewerbeschein oderAuszug B aus dem Handelsregister Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen: Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oderGewerbeschein oderStiftungsurkunde -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antrag Für natürliche Personen: Kopie Ihres Personalausweises oderReisepasses oderAufenthaltstitels Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts: Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf Für Personengesellschaften: Gesellschaftervertrag oderAuszug A aus dem Handelsregister Für Kapitalgesellschaften: Gewerbeschein oderAuszug B aus dem Handelsregister Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen: Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oderGewerbeschein oderStiftungsurkunde
Online Verfahren
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Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge online beantragen
Im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie sich als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber registrieren. -
Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge online beantragen
Im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie sich als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber registrieren. -
Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge online beantragen
Im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie sich als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber registrieren.
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Stand
11.02.2024, 14:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)