Wegerecht; Beantragung der Übertragung für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze

Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen benötigen Sie von der Bundesnetzagentur übertragene Wegerechte. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.

Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.

Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Denn durch eine Übertragung des Wegerechts hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel  die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Hat Ihnen die Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen, ist zudem die Wegenutzung für Sie unentgeltlich.

Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.

In Ihrem Antrag an die Bundesnetzagentur ist das Gebiet anzugeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.

Im Antrag müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Ihr Unternehmen

  • fachkundig
  • leistungsfähig und
  • zuverlässig ist.

Dabei ist insbesondere Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch Nachweise zu belegen.

Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen auch öffentlich tätig ist.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen besitzt, betreibt oder plant öffentliche Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien.
  • Ihr Telekommunikationsunternehmen ist nachweislich fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig zur Errichtung von Telekommunikationslinien.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Für die Übertragung der Nutzungsberechtigung werden Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch einen gesonderten Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    für registerpflichtige Unternehmen: aktueller Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister-Auszug falls zutreffend: Auflistung der BeteiligungsverhältnisseUnternehmensverbindungen zu Wegebaulastträgern skizzierte oder schriftliche Beschreibung Ihres geplanten oder vorhandenen Telekommunikationsnetzes beziehungsweise Telekommunikationslinien, Geschäftsmodell zur Versorgung des NutzerkreisesListe der benötigten GebieteKarten mit den Verwaltungsgrenzen der Gebieteunterschriebene Eigenerklärungen zur Fachkunde und zur Zuverlässigkeitgegebenenfalls Referenzprojekte und ähnliche Nachweise über bisherige Tiefbautätigkeiten Ihres UnternehmensInvestitions- und Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben über 5 JahreWirtschaftsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei über Ihr Unternehmen Nachweise abhängig von der Finanzierungsweise: verbindliche Finanzierungszusagen und Erläuterung des FinanzierungsmodellsEigenmittelnachweis für den Zeitraum des ersten Jahres des Investitionsplanesverbindliche Finanzierungszusage der Kreditinstitute oder von verbundenen UnternehmenWirtschaftsauskunft über mittelbereitstellende verbundene Unternehmenverbindliche Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheide Die Bundesnetzagentur kann von Ihnen weitere Nachweise und Unterlagen fordern, sollten diese für ihre Entscheidung erforderlich sein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    für registerpflichtige Unternehmen: aktueller Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister-Auszug falls zutreffend: Auflistung der BeteiligungsverhältnisseUnternehmensverbindungen zu Wegebaulastträgern skizzierte oder schriftliche Beschreibung Ihres geplanten oder vorhandenen Telekommunikationsnetzes beziehungsweise Telekommunikationslinien, Geschäftsmodell zur Versorgung des NutzerkreisesListe der benötigten GebieteKarten mit den Verwaltungsgrenzen der Gebieteunterschriebene Eigenerklärungen zur Fachkunde und zur Zuverlässigkeitgegebenenfalls Referenzprojekte und ähnliche Nachweise über bisherige Tiefbautätigkeiten Ihres UnternehmensInvestitions- und Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben über 5 JahreWirtschaftsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei über Ihr Unternehmen Nachweise abhängig von der Finanzierungsweise: verbindliche Finanzierungszusagen und Erläuterung des FinanzierungsmodellsEigenmittelnachweis für den Zeitraum des ersten Jahres des Investitionsplanesverbindliche Finanzierungszusage der Kreditinstitute oder von verbundenen UnternehmenWirtschaftsauskunft über mittelbereitstellende verbundene Unternehmenverbindliche Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheide Die Bundesnetzagentur kann von Ihnen weitere Nachweise und Unterlagen fordern, sollten diese für ihre Entscheidung erforderlich sein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    für registerpflichtige Unternehmen: aktueller Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister-Auszug falls zutreffend: Auflistung der BeteiligungsverhältnisseUnternehmensverbindungen zu Wegebaulastträgern skizzierte oder schriftliche Beschreibung Ihres geplanten oder vorhandenen Telekommunikationsnetzes beziehungsweise Telekommunikationslinien, Geschäftsmodell zur Versorgung des NutzerkreisesListe der benötigten GebieteKarten mit den Verwaltungsgrenzen der Gebieteunterschriebene Eigenerklärungen zur Fachkunde und zur Zuverlässigkeitgegebenenfalls Referenzprojekte und ähnliche Nachweise über bisherige Tiefbautätigkeiten Ihres UnternehmensInvestitions- und Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben über 5 JahreWirtschaftsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei über Ihr Unternehmen Nachweise abhängig von der Finanzierungsweise: verbindliche Finanzierungszusagen und Erläuterung des FinanzierungsmodellsEigenmittelnachweis für den Zeitraum des ersten Jahres des Investitionsplanesverbindliche Finanzierungszusage der Kreditinstitute oder von verbundenen UnternehmenWirtschaftsauskunft über mittelbereitstellende verbundene Unternehmenverbindliche Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheide Die Bundesnetzagentur kann von Ihnen weitere Nachweise und Unterlagen fordern, sollten diese für ihre Entscheidung erforderlich sein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    für registerpflichtige Unternehmen: aktueller Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister-Auszug falls zutreffend: Auflistung der BeteiligungsverhältnisseUnternehmensverbindungen zu Wegebaulastträgern skizzierte oder schriftliche Beschreibung Ihres geplanten oder vorhandenen Telekommunikationsnetzes beziehungsweise Telekommunikationslinien, Geschäftsmodell zur Versorgung des NutzerkreisesListe der benötigten GebieteKarten mit den Verwaltungsgrenzen der Gebieteunterschriebene Eigenerklärungen zur Fachkunde und zur Zuverlässigkeitgegebenenfalls Referenzprojekte und ähnliche Nachweise über bisherige Tiefbautätigkeiten Ihres UnternehmensInvestitions- und Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben über 5 JahreWirtschaftsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei über Ihr Unternehmen Nachweise abhängig von der Finanzierungsweise: verbindliche Finanzierungszusagen und Erläuterung des FinanzierungsmodellsEigenmittelnachweis für den Zeitraum des ersten Jahres des Investitionsplanesverbindliche Finanzierungszusage der Kreditinstitute oder von verbundenen UnternehmenWirtschaftsauskunft über mittelbereitstellende verbundene Unternehmenverbindliche Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheide Die Bundesnetzagentur kann von Ihnen weitere Nachweise und Unterlagen fordern, sollten diese für ihre Entscheidung erforderlich sein.

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Stand

02.02.2024, 08:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
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Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail Adresse

info@bnetza.de

Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de

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