Kirchenaustritt; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs

Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.

Wenn Sie aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, entfällt nach den Kirchensteuergesetzen der Länder die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb nicht mehr bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das entsprechende Verfahren zum Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer erfolgt weitgehend automatisiert. Sie müssen daher nach erklärtem Austritt in der Regel nichts weiter tun, um sich Ihrer Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer zu entledigen.

Wie und bei welcher Stelle der Kirchenaustritt zu erklären ist, ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.

Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.

Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
 

Voraussetzungen

  • Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der dafür nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle

Kosten

Ob und in welcher Höhe Gebühren für den Austritt anfallen, hängt von den Gebührenordnungen der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle ab. Die Finanzverwaltung erhebt keine Gebühren.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

14.01.2024, 16:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Finanzamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Auhofstr. 13
63741 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 492-0

E-Mail Adresse

Poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de

Webseite

http://www.finanzamt-aschaffenburg.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022