Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Meldung von betriebserlaubnisfreier Kinderbetreuung mit Öffnungszeiten von maximal 10 Stunden oder der Anwesenheit des einzelnen Kindes von maximal 5 Stunden pro Woche
- Meldung von betriebserlaubnisfreier Kinderbetreuung mit Öffnungszeiten von maximal 10 Stunden oder der Anwesenheit des einzelnen Kindes von maximal 5 Stunden pro Woche
- Meldung von betriebserlaubnisfreier Kinderbetreuung mit Öffnungszeiten von maximal 10 Stunden oder der Anwesenheit des einzelnen Kindes von maximal 5 Stunden pro Woche
Unterlagen
Verwandte Leistungen
Stand
27.02.2024, 07:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)