Software für IT-Verfahren der Zollverwaltung; Beantragung der Zertifizierung
Wenn Sie eine Software für die IT-Verfahren ATLAS, AES oder EMCS anbieten möchten, müssen Sie diese zertifizieren lassen.
Die Zertifizierung Ihrer Software soll sicherstellen, dass diese entsprechend den Vorgaben funktioniert. Insbesondere geht es dabei um Versand, Empfang und Verarbeitung von Nachrichten durch Teilnehmende über die folgenden Systeme:
- ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)
- AES (Automated Export System)
- EMCS (Excise Movement and Control System)
Im Rahmen der Zertifizierung prüft die zuständige Behörde zudem, ob Ihre Software den Nachrichtenaustausch in einem sogenannten Logbuch ausreichend dokumentiert.
Grundlagen für die Zertifizierung sind bei ATLAS und AES:
- das EDI-Implementierungshandbuch
- die geltenden Codelisten
- das Merkblatt für Teilnehmer in der aktuell gültigen Fassung
Grundlagen für die Zertifizierung sind bei EMCS:
- das EDI-Implementierungshandbuch
- die geltenden Codelisten
- das Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS in der aktuell gültigen Fassung
Voraussetzungen
Für die Zertifizierung muss Folgendes vorhanden sein:
- eine Netzanbindung für den Austausch elektronischer Nachrichten zu Testzwecken,
- ein der Echtbetriebsanwendung entsprechendes Zertifizierungssystem und
- eine echtbetriebstauglich entwickelte Verfahrenssoftware für den beantragten Verfahrensbereich.
Fristen
ATLAS und AES:
Sie müssen den Antrag mindestens 1 Woche vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen. Ist noch kein Testzugang, Netzanbindung und Testnummernkreis, vorhanden, sollten Sie den Antrag 1 bis 3 Monate vor dem geplanten Zertifizierungsbeginn vorlegen.
EMCS:
Sie müssen den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Zertifizierungsantrag ATLAS 9.1 (Formular 0875)
- Zertifizierungsantrag AES 2.4 (Formular 0875ex)
- Antrag Zertifizierung EMCS ( Formular 033090)
- Netzanbindung bzw. Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS ( Formular 033084)
- Technische Angaben FTAM (Formular 033085)
- Technische Angaben X.400 ( Formular 033086)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Für die Verfahren ATLAS, AES und EMCS müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Verfahren ATLAS, AES und EMCS müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Verfahren ATLAS, AES und EMCS müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Verfahren ATLAS, AES und EMCS müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen.
Weiterführende Links
Stand
29.10.2023, 13:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)