Software für IT-Verfahren der Zollverwaltung; Beantragung der Zertifizierung

Wenn Sie eine Software für die IT-Verfahren ATLAS, AES oder EMCS anbieten möchten, müssen Sie diese zertifizieren lassen.

Die Zertifizierung Ihrer Software soll sicherstellen, dass diese entsprechend den Vorgaben funktioniert. Insbesondere geht es dabei um Versand, Empfang und Verarbeitung von Nachrichten durch Teilnehmende über die folgenden Systeme:

  • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)
  • AES (Automated Export System)
  • EMCS (Excise Movement and Control System)

Im Rahmen der Zertifizierung prüft die zuständige Behörde zudem, ob Ihre Software den Nachrichtenaustausch in einem sogenannten Logbuch ausreichend dokumentiert.
Grundlagen für die Zertifizierung sind bei ATLAS und AES:

  • das EDI-Implementierungshandbuch
  • die geltenden Codelisten
  • das Merkblatt für Teilnehmer in der aktuell gültigen Fassung

Grundlagen für die Zertifizierung sind bei EMCS:

  • das EDI-Implementierungshandbuch
  • die geltenden Codelisten
  • das Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS in der aktuell gültigen Fassung

Voraussetzungen

Für die Zertifizierung muss Folgendes vorhanden sein:

  • eine Netzanbindung für den Austausch elektronischer Nachrichten zu Testzwecken,
  • ein der Echtbetriebsanwendung entsprechendes Zertifizierungssystem und
  • eine echtbetriebstauglich entwickelte Verfahrenssoftware für den beantragten Verfahrensbereich.

Fristen

ATLAS und AES:
Sie müssen den Antrag mindestens 1 Woche vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen. Ist noch kein Testzugang, Netzanbindung und Testnummernkreis, vorhanden, sollten Sie den Antrag 1 bis 3 Monate vor dem geplanten Zertifizierungsbeginn vorlegen.

EMCS:
Sie müssen den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • EinspruchWiderspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie im Falle einer Ablehnung dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

29.10.2023, 13:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Generalzolldirektion Zentraldirektion II - Haushalt, IT und Service-Center

Hausanschrift

Am Propsthof 78 a
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail Adresse

poststelle.gzd@zoll.bund.de

Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/Direktionen-I-bis-XI/direktionen-i-bis-xi_node.html

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