Statistiken zu Handel, Gastgewerbe und Tourismus; Übermittlung von Daten
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Großhandel bestimmte Daten übermitteln.
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt Ergebnisse zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt, sondern Unternehmen zufällig nach wissenschaftlichen Methoden ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln. Bestimmte Daten fragt das StBA monatlich ab, andere jährlich.
Dies gilt für Unternehmen des Großhandels mit Ausnahme des Bereichs der Kraftfahrzeuge und Krafträder.
Zu den Daten, die Sie monatlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:
- Umsatz
- Zahl der tätigen Personen
- Bundesländer, in denen Ihr Unternehmen Niederlassungen hat.
Zu den Daten, die Sie jährlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:
- hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit
- Zahl der Niederlassungen
- Zahl der tätigen Personen
- Umsätze
- Steuern
- Subventionen
- Investitionen
- Aufwendungen
Voraussetzungen
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Unternehmen im Bereich des Großhandels. Ausgenommen ist der Bereich des Großhandels mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern.
Fristen
Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
-
Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen. -
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Weiterführende Links
Stand
27.10.2023, 17:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)