Statistiken zu Transport und Verkehr; Übermittlung von Daten
Sie müssen als Unternehmen, das Personen- und Güterverkehr beziehungsweise die dafür notwendige Infrastruktur betreibt, nach Aufforderung bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln.
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das StBA erhebt unter anderem regelmäßig Statistiken in den folgenden Bereichen, um deren Struktur und Entwicklung beurteilen zu können:
- Binnenschifffahrt
- Luftverkehr
- Personenverkehr
- Schienenverkehr
Je nach Verkehrsträger sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmten Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Je nach Erhebung müssen Sie unter anderem gegebenenfalls folgende Angaben machen:
- Zahl der Beschäftigten
- Anzahl der beförderten Personen
- Anzahl der Beförderungsmittel
- Menge und Art der beförderten Güter
- Zahl der Unfälle im Schienenverkehr
Voraussetzungen
Sie betreiben ein Unternehmen, das in den folgenden Bereichen tätig ist:
- Binnenschifffahrt
- Luftverkehr
- Personenverkehr
- Schienenverkehr
Fristen
Wenn das Statistische Bundesamt Ihnen geschrieben hat und Sie Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mittelung angegebenen Fristen.
Je nach Bereich und Erhebungsmerkmal müssen Sie die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermitteln, zum Beispiel monatlich, jährlich, vierteljährlich oder fünfjährig.
Kosten
Sie müssen die Auskünfte zur Bundesstatistik kosten- und portofrei erteilen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
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Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen. -
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Weiterführende Links
Stand
27.10.2023, 17:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)