Statistiken zu Transport und Verkehr; Übermittlung von Daten

Sie müssen als Unternehmen, das Personen- und Güterverkehr beziehungsweise die dafür notwendige Infrastruktur betreibt, nach Aufforderung bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln.

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das StBA erhebt unter anderem regelmäßig Statistiken in den folgenden Bereichen, um deren Struktur und Entwicklung beurteilen zu können:

  • Binnenschifffahrt
  • Luftverkehr
  • Personenverkehr
  • Schienenverkehr

Je nach Verkehrsträger sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmten Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Je nach Erhebung müssen Sie unter anderem gegebenenfalls folgende Angaben machen:

  • Zahl der Beschäftigten
  • Anzahl der beförderten Personen
  • Anzahl der Beförderungsmittel
  • Menge und Art der beförderten Güter
  • Zahl der Unfälle im Schienenverkehr

Voraussetzungen

Sie betreiben ein Unternehmen, das in den folgenden Bereichen tätig ist:

  • Binnenschifffahrt
  • Luftverkehr
  • Personenverkehr
  • Schienenverkehr

Fristen

Wenn das Statistische Bundesamt Ihnen geschrieben hat und Sie Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mittelung angegebenen Fristen.

Je nach Bereich und Erhebungsmerkmal müssen Sie die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermitteln, zum Beispiel monatlich, jährlich, vierteljährlich oder fünfjährig.

Kosten

Sie müssen die Auskünfte zur Bundesstatistik kosten- und portofrei erteilen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

27.10.2023, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Statistisches Bundesamt

Hausanschrift

Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Telefon

+49 611 75-4863

Fax

+49 611 72-4000

E-Mail Adresse

poststelle@destatis.de

Webseite

https://www.destatis.de

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