Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Übermittlung von Daten

Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Für Statistiken zur Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei erhebt das StBA bestimmte Daten von Unternehmen aus diesen Bereichen. Aus den Ergebnissen der Erhebungen werden Analysen und Prognosen über die Entwicklung auf dem Agrarsektor erstellt. Sie bilden damit eine Grundlage für politische Entscheidungen auf Landes-, Bundes- und Ebene der Europäischen Union (EU).

Wenn Sie ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche führen und ausgewählt wurden, müssen Sie Daten an das StBA übermitteln:

  • Brüterei mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Eiern ausschließlich des Schlupfraumes
  • Geflügelschlachterei mit EU-Zulassung
  • holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerk
    • Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens 10 Beschäftigten.
  • Düngemittel-Unternehmen,
    • das Düngemittel erstmals in Verkehr bringt

Je nach Wirtschaftszweig sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, vierteljährlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls Angaben zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen machen.

Brütereien:
Merkmale zu Bruteiereinlagen und zur Kükenerzeugung, also

  • monatlich: Zahl der Bruteier zur Erzeugung von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern
  • monatlich: Zahl der geschlüpften Küken, bei Hühnern auch nach Nutzungsrichtung und Verwendungszweck
  • jährlich: Fassungsvermögen der Brutanlagen ausschließlich des Schlupfraumes

Geflügelschlachtereien:

Merkmale zur Geflügelschlachtung, also

  • monatlich: die Zahl und das Schlachtgewicht des geschlachteten Geflügels nach Art, Herrichtungsform und Angebotszustand

holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerke:

Merkmale über Rohholz und Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes, also

  • jährlich: die Zugänge, Abgänge und Bestände an Rohholz und Erzeugnissen des holzbearbeitenden Gewerbes nach der Herkunft und Holzart.

Düngemittel-Unternehmen:

Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln, also

  • vierteljährlich: Inlandsabsatz von mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge.

Voraussetzungen

Sie betreiben ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche und das StBA hat Sie dazu aufgefordert, Daten zu übermitteln:

  • Brüterei mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Eiern ausschließlich des Schlupfraumes
  • Geflügelschlachterei mit EU-Zulassung
  • holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerk
    • Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens 10 Beschäftigten.
  • Düngemittel-Unternehmen,
    • das Düngemittel erstmals in Verkehr bringt

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

27.10.2023, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Statistisches Bundesamt

Hausanschrift

Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Telefon

+49 611 75-4863

Fax

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Webseite

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