Schwangerschaftsabbruchstatistik; Übermittlung von Daten

Sie wurden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Schwangerschaftsabbruchstatistik zu melden? Dann können Sie Ihre Daten über ein Online-Formular übermitteln.

Das Statistische Bundesamt (StBA) erhebt und veröffentlicht Daten über die Themen Gesundheit und Pflege, etwa um Fragen zur Finanzierbarkeit zu beantworten und Handlungsgrundlagen für die Politik zu schaffen.

Deswegen erhebt das Statistische Bundesamt vierteljährlich die Schwangerschaftsabbruchstatistik. Diese gibt einen Überblick über die Größenordnung, Struktur und Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland und auch über ausgewählte Lebensumstände betroffener Frauen. Sie liefert wichtige Informationen im Zusammenhang mit den Hilfen für Schwangere in Konfliktsituationen sowie über Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens. 

Die Daten erhebt das Statistische Bundesamt in Krankenhäusern und Arztpraxen. Diese melden vierteljährlich Daten über vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche. 

Sie sind als Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern oder Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen gesetzlich zur Meldung der Daten Ihrer Einrichtungen verpflichtet. Ihre Meldepflicht besteht, wenn in Ihrer Einrichtung Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden oder innerhalb von 2 Jahren vor dem aktuellen Quartalsende durchgeführt wurden.

Die Daten können Sie über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beziehungsweise über das Online-Meldeverfahren IDEV an das Statistische Bundesamt senden. Mit der Meldung können Sie auch andere Personen beauftragen, beispielsweise Ihr Sekretariat oder bei Ihnen angestellte Ärztinnen oder Ärzte. 

Voraussetzungen

  • Sie sollen Schwangerschaftsabbrüche melden.
  • Sie haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben mit den Zugangsdaten für IDEV erhalten.

Fristen

Sie müssen die Daten dem Statistischen Bundesamt vierteljährlich zum jeweiligen Quartalsende übermitteln.

Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

27.10.2023, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Statistisches Bundesamt

Hausanschrift

Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Telefon

+49 611 75-4863

Fax

+49 611 72-4000

E-Mail Adresse

poststelle@destatis.de

Webseite

https://www.destatis.de

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