Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs; Anzeige oder Beantragung des Einsatzes

Private Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs müssen den Einsatz von Lehrkräften beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus anzeigen bzw. beantragen.

Hier können nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen eine Unterrichtstätigkeit anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung beantragen bzw. im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten stellen.

Voraussetzungen

Die Anforderungen an die Ausbildung einer Lehrkraft an einer privaten Ersatzschule sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen (vgl. Rechtsgrundlagen).

Fristen

keine

Kosten

Widerrufliche Unterrichtsgenehmigungen und Duldungen sind kostenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    aktueller Lebenslaufggf. Nachweis über die NamensänderungNachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement in der Originalspracheggf. Übersetzung (ausgenommen Sprachen der EU, des EWR sowie weitere slawische Sprachen) der Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplementerweitertes (europäisches) polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Unterrichtsaufnahme, verzichtbar bei einer Voranfrage)Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, von der Lehrkraft unterschrieben (verzichtbar bei einer Voranfrage)bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Silber (nicht älter als drei Jahre)bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (nicht älter als drei Jahre)bei einem Einsatz im Religionsunterricht: Lehrerlaubnis bzw. –beauftragung durch die entsprechende Religionsgemeinschaft (z. B. Missio Canonica, Vocatio)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    aktueller Lebenslaufggf. Nachweis über die NamensänderungNachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement in der Originalspracheggf. Übersetzung (ausgenommen Sprachen der EU, des EWR sowie weitere slawische Sprachen) der Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplementerweitertes (europäisches) polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Unterrichtsaufnahme, verzichtbar bei einer Voranfrage)Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, von der Lehrkraft unterschrieben (verzichtbar bei einer Voranfrage)bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Silber (nicht älter als drei Jahre)bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (nicht älter als drei Jahre)bei einem Einsatz im Religionsunterricht: Lehrerlaubnis bzw. –beauftragung durch die entsprechende Religionsgemeinschaft (z. B. Missio Canonica, Vocatio)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    aktueller Lebenslaufggf. Nachweis über die NamensänderungNachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement in der Originalspracheggf. Übersetzung (ausgenommen Sprachen der EU, des EWR sowie weitere slawische Sprachen) der Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplementerweitertes (europäisches) polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Unterrichtsaufnahme, verzichtbar bei einer Voranfrage)Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, von der Lehrkraft unterschrieben (verzichtbar bei einer Voranfrage)bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Silber (nicht älter als drei Jahre)bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (nicht älter als drei Jahre)bei einem Einsatz im Religionsunterricht: Lehrerlaubnis bzw. –beauftragung durch die entsprechende Religionsgemeinschaft (z. B. Missio Canonica, Vocatio)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    aktueller Lebenslaufggf. Nachweis über die NamensänderungNachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement in der Originalspracheggf. Übersetzung (ausgenommen Sprachen der EU, des EWR sowie weitere slawische Sprachen) der Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplementerweitertes (europäisches) polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Unterrichtsaufnahme, verzichtbar bei einer Voranfrage)Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, von der Lehrkraft unterschrieben (verzichtbar bei einer Voranfrage)bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Silber (nicht älter als drei Jahre)bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (nicht älter als drei Jahre)bei einem Einsatz im Religionsunterricht: Lehrerlaubnis bzw. –beauftragung durch die entsprechende Religionsgemeinschaft (z. B. Missio Canonica, Vocatio)

Online Verfahren

Stand

11.10.2023, 13:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Hausanschrift

Salvatorstr. 2
80333 München

Telefon

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Fax

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Webseite

http://www.km.bayern.de

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