Anwendungsnahe Forschung und Entwicklung; Beantragung einer Förderung

Die Bayerische Forschungsstiftung fördert mit Zuschüssen anwendungsnahe technologieorientierte Forschungsprojekte, die in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt werden.

Zweck

Die Bayerische Forschungsstiftung fördert anwendungsnahe Forschung und Entwicklung. Die Förderung soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Technologien ermöglichen oder beschleunigen.

Gegenstand

Die Förderung ist weitgehend technologieoffen. Die Förderschwerpunkte liegen auf den Gebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Förderfähig sind Vorhaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft bearbeitet werden (Verbundvorhaben). Die Forschungsstiftung fördert im Regelfall Projekte im Bereich der industriellen Forschung.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außerdem Mitglieder und Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Alle Antragsberechtigten müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben. Gefördert werden grundsätzlich nur Zuwendungsempfänger, die auch zum Zeitpunkt der Fördermittelauszahlung ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Sie beträgt bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung. An den Vorhaben beteiligte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition werden bevorzugt gefördert.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:

  • Personalkosten (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden) in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal die bei der Bayerischen Forschungsstiftung jeweils aktuell geltenden Höchstbeträge
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten), ggf. in Höhe der vorhabensanteiligen Wertminderung
  • In geringem Umfang Kosten für Auftragsarbeiten, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden (Fremdleistungen)
  • Zusätzliche sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen
  • Zusätzliche Gemeinkosten bis zu einer Höhe von 10 % auf die Summe der obenstehenden Kosten

 

Hochschulen sowie Mitglieder und Einrichtungen der Hochschulen sowie ihnen gleichgestellte Organisationseinheiten werden auf Ausgabenbasis gefördert. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein und sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
  • Es muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner (in der Regel ohne Förderung) ist möglich.
  • Die Antragsteller bzw. die Projektbeteiligten aus der gewerblichen Wirtschaft müssen in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder zinsverbilligt werden.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die im Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden.
  • Aufgrund der gemeinnützigen Zweckbestimmung der Bayerischen Forschungsstiftung sind die Projektbeteiligten verpflichtet, die Ergebnisse der geförderten Vorhaben zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, aus dem geförderten Projekt hervorgegangene Lizenzen zu marktüblichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen zu vergeben.

Fristen

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und an keine Fristen gebunden. Projektbewilligungen erfolgen jeweils drei Mal pro Jahr, im März/April, Juni/Juli, November/Dezember.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens gemäß der durch die Forschungsstiftung vorgegebenen GliederungNachweise zur Sicherung der Finanzierung (z. B. Absichtserklärungen oder Beteiligungszusagen der Unternehmen  -„Letter of Intent“Unterlagen zur Erläuterung bzw. zum Beleg von Kostenansätzen (z. B. eingeholte Angebote)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens gemäß der durch die Forschungsstiftung vorgegebenen GliederungNachweise zur Sicherung der Finanzierung (z. B. Absichtserklärungen oder Beteiligungszusagen der Unternehmen  -„Letter of Intent“Unterlagen zur Erläuterung bzw. zum Beleg von Kostenansätzen (z. B. eingeholte Angebote)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens gemäß der durch die Forschungsstiftung vorgegebenen GliederungNachweise zur Sicherung der Finanzierung (z. B. Absichtserklärungen oder Beteiligungszusagen der Unternehmen  -„Letter of Intent“Unterlagen zur Erläuterung bzw. zum Beleg von Kostenansätzen (z. B. eingeholte Angebote)
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens gemäß der durch die Forschungsstiftung vorgegebenen GliederungNachweise zur Sicherung der Finanzierung (z. B. Absichtserklärungen oder Beteiligungszusagen der Unternehmen  -„Letter of Intent“Unterlagen zur Erläuterung bzw. zum Beleg von Kostenansätzen (z. B. eingeholte Angebote)

Online Verfahren

Verwandte Leistungen

Stand

18.03.2024, 13:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Webseite

http://www.forschungsstiftung.de

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