Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Rentenabfindung bei Wiederheirat
Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Als Witwe oder Witwer sowie eingetragene Lebenspartnerin und Lebenspartner erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tod infolge eines Versicherungsfalls.
Wenn Sie als hinterbliebene Person wieder heiraten oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, wird die gewährte Hinterbliebenenrente abgefunden.
Dabei erhalten Sie das 24-fache Ihrer monatlichen Rente als Abfindung.
Die im Rahmen einer im Voraus befristeten Hinterbliebenenrente geleisteten Kalendermonate werden dabei auf den Abfindungsbetrag angerechnet.
Wurde bereits früher eine Rentenabfindung bei der Wiederheirat oder neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft gezahlt und hat sich Ihr Familienstand erneut verändert, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Verbindung. Dort werden Sie beraten zu möglichen Leistungsansprüchen.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Anspruch auf Hinterbliebenenleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
- Sie haben wiedergeheiratet oder eine neue Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Heiratsurkunde (Stammbuch) oderLebenspartnerschaftsurkunde nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz -
Erforderliche Unterlage/n
Heiratsurkunde (Stammbuch) oderLebenspartnerschaftsurkunde nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz -
Erforderliche Unterlage/n
Heiratsurkunde (Stammbuch) oderLebenspartnerschaftsurkunde nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz -
Erforderliche Unterlage/n
Heiratsurkunde (Stammbuch) oderLebenspartnerschaftsurkunde nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Online Verfahren
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Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat online beantragen
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
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Weiterführende Links
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Stand
11.02.2024, 09:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)