Reisekosten für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Einreichung von Belegen

Sie hatten einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit? Dann erstattet Ihnen die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen damit verbundene Reisekosten.

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen.

Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
  • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
  • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).

Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie sind in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert
  • Die Kosten hängen mit einem anerkannten Versicherungsfall zusammen. Dazu gehören:
    • Arbeitsunfälle
    • Wegeunfälle
    • Berufskrankheiten

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Klage vor dem Sozialgericht

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweise über:  die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder die zurückgelegten Kilometer
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweise über:  die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder die zurückgelegten Kilometer
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweise über:  die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder die zurückgelegten Kilometer
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweise über:  die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder die zurückgelegten Kilometer

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

10.04.2024, 07:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Hausanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Postanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
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Fax

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Webseite

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