Reisekosten für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Einreichung von Belegen
Sie hatten einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit? Dann erstattet Ihnen die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen damit verbundene Reisekosten.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen.
Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:
- Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
- Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
- Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).
Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
Voraussetzungen
- Sie sind in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert
-
Die Kosten hängen mit einem anerkannten Versicherungsfall zusammen. Dazu gehören:
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle
- Berufskrankheiten
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Nachweise über: die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder die zurückgelegten Kilometer -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweise über: die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder die zurückgelegten Kilometer -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweise über: die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder die zurückgelegten Kilometer -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweise über: die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder die zurückgelegten Kilometer
Online Verfahren
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Online-Antrag auf Übernahme der Reisekosten für gesetzlich Unfallversicherte durch die Landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Mit dem Online-Antrag auf Fahrkostenabrechnung können Sie die Übernahme Ihrer Reisekosten bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen. -
Online-Antrag auf Übernahme der Reisekosten für gesetzlich Unfallversicherte durch die Landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Mit dem Online-Antrag auf Fahrkostenabrechnung können Sie die Übernahme Ihrer Reisekosten bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen. -
Online-Antrag auf Übernahme der Reisekosten für gesetzlich Unfallversicherte durch die Landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Mit dem Online-Antrag auf Fahrkostenabrechnung können Sie die Übernahme Ihrer Reisekosten bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen.
Weiterführende Links
Stand
10.04.2024, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)