Kirchensteuerabzugsmerkmal; Beantragung einer Auskunft durch Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen zum Abzug der Kirchensteuer verpflichtet ist, können Sie für Ihr Unternehmen eine Anfrage zum Kirchensteuerabzugsmerkmal stellen.

Für die Einbehaltung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer müssen die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, zum Beispiel Banken, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen, ob ihre Kundinnen und Kunden kirchensteuerpflichtig sind.

Für die Anfrage brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der oder des Steuerpflichtigen. Wenn Sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht haben, können Sie diese gleichzeitig anfragen.
Ihre Anfrage stellen Sie über das BZStOnline-Portal (BOP).

Um die Anfrage über das BOP stellen zu können, müssen Sie Ihr Unternehmen vorher dort registrieren. Der Registrierungsprozess kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Anfragen können stellen:

  • Kirchensteuerabzugsverpflichtete

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihr Unternehmen auf dem BZStOnline-Portal (BOP) registrieren.
  • Sie müssen für Ihr Unternehmen einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen.
  • Sie können eine Anfrage nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) einer natürlichen Person nur stellen, wenn
    • deren IdNr unbekannt ist und
    • Ihr Unternehmen potenziell Kapitalertragsteuer für diese Person einzubehalten hat.

Fristen

Für das Folgejahr maßgebliche Regelabfragen (§ 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 sowie Satz 1 EstG) sind im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober zu stellen. Andere Abfragen, wie Anlassabfragen, zum Beispiel bei Begründung der Geschäftsbeziehung, können jederzeit gestellt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch gegen Nichtzulassung zum Verfahrenfinanzgerichtliche Klage

Unterlagen

Online Verfahren

  • BZSt-Online-Portal
    Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen.
  • BZSt-Online-Portal
    Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen.
  • BZSt-Online-Portal
    Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

26.08.2023, 16:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail Adresse

poststelle@bzst.bund.de

Webseite

http://www.bzst.bund.de

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