Käte Hamburger Kollegs; Beantragung einer Förderung
Exzellente Forschende aus den Geisteswissenschaften können sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs an ihrer Hochschule bewerben.
Wenn Sie eine ausgewiesene exzellente Forschende beziehungsweise ein ausgewiesener exzellenter Forschender im Feld der Geisteswissenschaften sind, können Sie sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Ihrer Hochschule bewerben.
In der Förderlinie II der Ausschreibung besteht zudem die Möglichkeit, geisteswissenschaftliche Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften zu erforschen. Hier können also auch Forschende dieser Disziplinen einbezogen werden.
Die Käte Hamburger Kollegs sollen Ihnen die Möglichkeit geben,
- eine international sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten beziehungsweise Hochschulen voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und exzellenten Einrichtungen zu stärken,
- durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen wissenschaftlichen Freiraum zu gewinnen, um selbstgewählte Forschungsfragen entwickeln und ihnen nachgehen zu können,
- eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt,
- internationale Fachkolleginnen und -kollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten beziehungsweise Hochschulen einzubeziehen,
- die geisteswissenschaftlichen Methoden – auch vergleichender, interdisziplinärer und transdisziplinärer Forschung – weiterzuentwickeln.
Universitäten oder Hochschule können individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent erhalten. Hochschulen können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können eine Förderung bekommen für:
- Personalausgaben
- Leitung des Käte Hamburger Kollegs: Für die Vertretung der freigestellten Leitung des Kollegs kann eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler mit einer Besoldung nach W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101.100 EUR pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Daneben kann eine weitere Professur der Universität in Form einer Vertretung mit bis zu 101.100 EUR angesetzt werden.
- Fellows: Es können bis zu 10 Fellows beziehungsweise ihre Vertretung vorkalkulatorisch mit einer Besoldung bis zu W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101.100 EUR pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Die Abrechnung dieser Personalausgaben erfolgt entweder durch Rechnung der abgebenden Hochschule an die Zahlungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger oder durch den Nachweis der Zahlung eines Stipendiums an den Fellow.
- Servicestab: Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (beziehungsweise Postdocs), Projektmanagerinnen oder Projektmanager, Bürosachbearbeiterinnen oder Bürosachbearbeiter, Sekretariat und studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind mit den an der Hochschule üblichen Stunden- beziehungsweise Monatssätzen anzusetzen.
- Sächliche Verwaltungsausgaben:
- Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen vorkalkulatorisch mit bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt werden. Es besteht die Möglichkeit, Mittel zur Übersetzung bedeutender geisteswissenschaftlicher Werke mit Bezug zum jeweiligen Kollegprogramm zu beantragen. Nicht unter die oben genannten sächlichen Ausgabearten fallen weitere Sachausgaben, zum Beispiel für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Diese sind grundsätzlich zuwendungsfähig, aber nicht innerhalb der Pauschale.
- Reisekosten: Für Dienstreisen im Inland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von bis zu 5 Prozent der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Für Dienstreisen ins Ausland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz beruhend auf Schätzwerten pro Wissenschaftlerin beziehungsweise Wissenschaftler und Fellow vorgelegt werden.
Sie können für die übliche Grundausstattung keine Förderung bekommen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Voraussetzungen
Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:
- Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und EMail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
- Ausgangsfrage, Ziele und gesellschaftlicher Bedarf des geplanten Vorhabens
- Stand der Forschung und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Datengrundlage, Abgrenzung zu früheren und laufenden nationalen und internationalen Forschungsarbeiten
- Darstellung von Kooperationspartnern in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
- Beschreibung des eigenen Lösungsweges mit Untersetzung der anzuwendenden Methoden
- Zeit und Arbeitsgrobplanung
- tabellarische Finanzierungsübersicht
- Verwertungsplan inklusive wirtschaftlichen und wissenschaftlichtechnischen Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit,
- Letter of Intent der Hochschule mit Erläuterungen zur Einbindung des Kollegs sowie gegebenenfalls zum Eigenanteil der Hochschule
Für die 2. Verfahrensstufe: Vollantrag bestehend aus AZA(P)-Antrag und ausführlicher Vorhabenbeschreibung mit folgenden Angaben:
- Zusammenfassung des Vorhabens
- Gesamtziel des Vorhabens
- Darstellung des Forschungsstandes
- ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans
- Einbindung in die Universität, beabsichtigte Kooperationen vor Ort
- wissenschaftliche Ergebnisse und Verwertungsplan
- konkrete Zeit und Finanzplanung (Balkenplan, Ressourcenplan)
Für Antragstellende der Förderlinie II kommt hinzu:
- Konzeption zur Zusammenarbeit zwischen beiden Wissenschaftsfeldern,
- Konkretion von Formaten zur transdisziplinären Zusammenarbeit
- Letter of Intent der Hochschule (siehe Skizze)
Fristen
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten DLR-Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
- Interessensbekundungsverfahren 3. Runde: 31.10.2023
- Skizzeneinreichung 3. Runde: 15.01.2024
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Kosten
Abgabe: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Skizzenphase: Vorhabenskizze, Letter of Intent der HochschuleProjektblatt (easy-Online) Antragsphase: Vollantrag mit Vorhabenbeschreibung,Letter of Intent der Hochschule und AZA(P)-Antrag -
Erforderliche Unterlage/n
Skizzenphase: Vorhabenskizze, Letter of Intent der HochschuleProjektblatt (easy-Online) Antragsphase: Vollantrag mit Vorhabenbeschreibung,Letter of Intent der Hochschule und AZA(P)-Antrag -
Erforderliche Unterlage/n
Skizzenphase: Vorhabenskizze, Letter of Intent der HochschuleProjektblatt (easy-Online) Antragsphase: Vollantrag mit Vorhabenbeschreibung,Letter of Intent der Hochschule und AZA(P)-Antrag -
Erforderliche Unterlage/n
Skizzenphase: Vorhabenskizze, Letter of Intent der HochschuleProjektblatt (easy-Online) Antragsphase: Vollantrag mit Vorhabenbeschreibung,Letter of Intent der Hochschule und AZA(P)-Antrag
Online Verfahren
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easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen
Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen. -
easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen
Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen. -
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Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.
Weiterführende Links
Stand
25.08.2023, 09:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe BayernPortal)