Kapitalertragsteuer; Beantragung einer Freistellungsbescheinigung durch ausländische Kapitalgesellschaften

Wenn Sie von der deutschen Kapitalertragsteuer entlastet werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellungsbescheinigungen erhalten.

Ausländische Empfänger (Gläubiger) von Kapitalerträgen können in besonderen Fällen ganz oder teilweise durch Freistellung von der Kapitalertragsteuer (KapSt) entlastet werden.

Eine Freistellungsbescheinigung kann nur einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft erteilt werden, die zu mindestens 10 Prozent unmittelbar an einer unbeschränkt steuerpflichtigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Die Freistellung von Kapitalertragsteuer kann in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei funktions- oder substanzlosen Gesellschaften) ausgeschlossen sein. Damit richtet sich diese Regelung gegen Steuergestaltungen, durch die versucht wird unter Ausnutzung von Abkommens– oder Richtlinienvorteilen eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer zu erreichen.

Ihren Antrag auf Freistellung von der deutschen Abzugssteuer auf Kapitalerträge reichen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
 

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • im Ausland ansässige juristische Personen
    •  die in ihrem Ansässigkeitsstaat den Steuern vom Einkommen oder Gewinn unterliegen, ohne davon befreit zu sein und
    •  denen Kapitalerträge von unbeschränkt steuerpflichtigen inländischen Kapitalgesellschaften zufließen, an denen sie zu mindestens 10 Prozent unmittelbar beteiligt sind

Fristen

Antragsstellung: Die Geltung der Freistellungsbescheinigung beginnt frühestens an dem Tag, an dem der Antrag beim Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingeht

Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung: mindestens 1 bis höchstens 3 Jahre, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden
 

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • EinspruchFinanzgerichtliche Klage
     

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: entsprechende Vollmacht für den Fall, dass der Antrag über einen Bevollmächtigten gestellt wirdNachweis über die Höhe der unmittelbaren Beteiligung am Nennkapital des verbundenen Unternehmens zum Beispiel:Verträge über den Erwerb der Anteile beziehungsweise notariell bestätigte aktuelle Gesellschafter-ListeNachweis über die Begründung der Kapitalerträge zum Beispiel: GenussrechtsvertragDarlehnsvertrag
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: entsprechende Vollmacht für den Fall, dass der Antrag über einen Bevollmächtigten gestellt wirdNachweis über die Höhe der unmittelbaren Beteiligung am Nennkapital des verbundenen Unternehmens zum Beispiel:Verträge über den Erwerb der Anteile beziehungsweise notariell bestätigte aktuelle Gesellschafter-ListeNachweis über die Begründung der Kapitalerträge zum Beispiel: GenussrechtsvertragDarlehnsvertrag
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: entsprechende Vollmacht für den Fall, dass der Antrag über einen Bevollmächtigten gestellt wirdNachweis über die Höhe der unmittelbaren Beteiligung am Nennkapital des verbundenen Unternehmens zum Beispiel:Verträge über den Erwerb der Anteile beziehungsweise notariell bestätigte aktuelle Gesellschafter-ListeNachweis über die Begründung der Kapitalerträge zum Beispiel: GenussrechtsvertragDarlehnsvertrag
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: entsprechende Vollmacht für den Fall, dass der Antrag über einen Bevollmächtigten gestellt wirdNachweis über die Höhe der unmittelbaren Beteiligung am Nennkapital des verbundenen Unternehmens zum Beispiel:Verträge über den Erwerb der Anteile beziehungsweise notariell bestätigte aktuelle Gesellschafter-ListeNachweis über die Begründung der Kapitalerträge zum Beispiel: GenussrechtsvertragDarlehnsvertrag

Stand

06.08.2023, 12:08 Uhr

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