Kapitalertragsteuer; Meldung der Freistellungsbeträge
Wenn Sie in Deutschland zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind, müssen Sie bestimmte Daten übermitteln.
Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.
Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) melden.
Voraussetzungen
Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:
- alle Unternehmen, die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind und Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen annehmen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie besitzen eine Zulassungsnummer zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
- Sie sind im BZStOnline-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat
Fristen
gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres
Kosten
kostenlos
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
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BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen. -
BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen. -
BZSt-Online-Portal
Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen.
Weiterführende Links
Stand
06.08.2023, 12:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)