Kapitalertragsteuer; Beantragung der Erstattung von im Ausland ansässigen Personen
Wenn Sie ausländischer Empfänger (Gläubiger) von inländischen Kapitalerträgen sind, können Sie unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise von der Kapitalertragsteuer entlastet werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer, die den vorgesehenen Quellensteuersatz nach dem staatenspezifisch zur Anwendung kommenden Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung übersteigt beziehungsweise nach den §§ 43b oder 44a Absatz 9 EStG zu erstatten ist.
Das Erstattungsverfahren ist nur anwendbar bei bestimmten inländischen Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug unterliegen.
Die Erstattung von Kapitalertragsteuer kann bei bestimmten Arten von Kapitalerträgen (zum Beispiel bei Genussrechten oder Forderungen aus Gewinnbeteiligungen) oder bei funktions- oder substanzlosen Gesellschaften ausgeschlossen sein. Damit richtet sich diese Regelung gegen Steuergestaltungen, durch die versucht wird unter Ausnutzung von Abkommens– oder Richtlinienvorteilen eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer zu erreichen.
Ihren Antrag stellen Sie schriftlich nach amtlichem Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- im Ausland ansässige natürliche Personen und
- juristische Personen,
denen als Gläubiger inländische Kapitalerträge im Zeitpunkt des Zufließens zuzurechnen sind
Fristen
Die gesetzliche Antragsfrist beträgt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kapitalerträge gezahlt wurden. Diese Frist endet jedoch nicht vor Ablauf von 6 Monate nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer.
Kosten
keine
Hinweis:
Das Erstattungsverfahren beim BZSt ist kostenfrei. Die Einholung der erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Steuerbescheinigung durch die depotführende Bank bei der letzten inländischen Zahlstelle) kann mit Kosten für den Antragsteller verbunden sein. Hierauf hat das BZSt keinen Einfluss.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Erstattung der deutschen Steuer auf Kapitalerträge auf der Internetseite des Bundeszentralsamtes für Steuern
- Antrag auf Erstattung bei einem Reststeuersatz von unter 15% Quellensteuer der Internetseite des Bundeszentralsamtes für Steuern
- Amtlicher Vordruck
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Die für die Erstattung erforderlichen Unterlagen variieren je nach den Angaben in Ihren Antrag und den Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei einer Gewinnausschüttung einer börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) oder Societas Europaea (SE): eine auf den Namen des Antragstellers lautende Steuerbescheinigung nach Muster III im Original Bei einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft: eine Kopie des Gesellschafterbeschlusseseine Zahlungsbestätigung des für den Schuldner zuständigen Finanzamtes im Originaleine auf den Namen des Antragstellers lautende Steuerbescheinigung im Original nach Muster IIbei einer erstmaligen Antragstellung oder einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse müssen Sie eine Kopie des Gesellschaftsvertrags vorlegen Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung: eine Kopie (Deckblatt, Beteiligungsverhältnisse und Feststellungen zur verdeckten Gewinnausschüttung) des Betriebsprüfungsberichteseine Zahlungsbestätigung des für den Schuldner zuständigen Finanzamtes Bei einer auf Genussrechte, typischen Stillen Beteiligung, partiarischen Darlehen, Gewinnobligationen oder anderen Rechten mit Gewinnbeteiligung: Unterlagen über die Anspruchsgrundlagen für die Kapitalerträge (zum Beispiel Ablichtung Wertpapierprospekt oder andere vertragliche Vereinbarungen) -
Erforderliche Unterlage/n
Die für die Erstattung erforderlichen Unterlagen variieren je nach den Angaben in Ihren Antrag und den Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei einer Gewinnausschüttung einer börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) oder Societas Europaea (SE): eine auf den Namen des Antragstellers lautende Steuerbescheinigung nach Muster III im Original Bei einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft: eine Kopie des Gesellschafterbeschlusseseine Zahlungsbestätigung des für den Schuldner zuständigen Finanzamtes im Originaleine auf den Namen des Antragstellers lautende Steuerbescheinigung im Original nach Muster IIbei einer erstmaligen Antragstellung oder einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse müssen Sie eine Kopie des Gesellschaftsvertrags vorlegen Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung: eine Kopie (Deckblatt, Beteiligungsverhältnisse und Feststellungen zur verdeckten Gewinnausschüttung) des Betriebsprüfungsberichteseine Zahlungsbestätigung des für den Schuldner zuständigen Finanzamtes Bei einer auf Genussrechte, typischen Stillen Beteiligung, partiarischen Darlehen, Gewinnobligationen oder anderen Rechten mit Gewinnbeteiligung: Unterlagen über die Anspruchsgrundlagen für die Kapitalerträge (zum Beispiel Ablichtung Wertpapierprospekt oder andere vertragliche Vereinbarungen) -
Erforderliche Unterlage/n
Die für die Erstattung erforderlichen Unterlagen variieren je nach den Angaben in Ihren Antrag und den Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei einer Gewinnausschüttung einer börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) oder Societas Europaea (SE): eine auf den Namen des Antragstellers lautende Steuerbescheinigung nach Muster III im Original Bei einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft: eine Kopie des Gesellschafterbeschlusseseine Zahlungsbestätigung des für den Schuldner zuständigen Finanzamtes im Originaleine auf den Namen des Antragstellers lautende Steuerbescheinigung im Original nach Muster IIbei einer erstmaligen Antragstellung oder einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse müssen Sie eine Kopie des Gesellschaftsvertrags vorlegen Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung: eine Kopie (Deckblatt, Beteiligungsverhältnisse und Feststellungen zur verdeckten Gewinnausschüttung) des Betriebsprüfungsberichteseine Zahlungsbestätigung des für den Schuldner zuständigen Finanzamtes Bei einer auf Genussrechte, typischen Stillen Beteiligung, partiarischen Darlehen, Gewinnobligationen oder anderen Rechten mit Gewinnbeteiligung: Unterlagen über die Anspruchsgrundlagen für die Kapitalerträge (zum Beispiel Ablichtung Wertpapierprospekt oder andere vertragliche Vereinbarungen) -
Erforderliche Unterlage/n
Die für die Erstattung erforderlichen Unterlagen variieren je nach den Angaben in Ihren Antrag und den Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei einer Gewinnausschüttung einer börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) oder Societas Europaea (SE): eine auf den Namen des Antragstellers lautende Steuerbescheinigung nach Muster III im Original Bei einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft: eine Kopie des Gesellschafterbeschlusseseine Zahlungsbestätigung des für den Schuldner zuständigen Finanzamtes im Originaleine auf den Namen des Antragstellers lautende Steuerbescheinigung im Original nach Muster IIbei einer erstmaligen Antragstellung oder einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse müssen Sie eine Kopie des Gesellschaftsvertrags vorlegen Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung: eine Kopie (Deckblatt, Beteiligungsverhältnisse und Feststellungen zur verdeckten Gewinnausschüttung) des Betriebsprüfungsberichteseine Zahlungsbestätigung des für den Schuldner zuständigen Finanzamtes Bei einer auf Genussrechte, typischen Stillen Beteiligung, partiarischen Darlehen, Gewinnobligationen oder anderen Rechten mit Gewinnbeteiligung: Unterlagen über die Anspruchsgrundlagen für die Kapitalerträge (zum Beispiel Ablichtung Wertpapierprospekt oder andere vertragliche Vereinbarungen)
Weiterführende Links
Stand
06.08.2023, 12:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)