Sozialhilfe; Beantragung von Blindenhilfe
Online Verfahren
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Blindenhilfe - Antrag
Sie können Blindenhilfe nach den Regelungen des § 72 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) online beantragen. -
Blindenhilfe - Antrag
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Blindenhilfe - Antrag
Sie können Blindenhilfe nach den Regelungen des § 72 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) online beantragen.
Stand
01.08.2023, 15:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bezirk Unterfranken