Krankheitserreger; Beantragung der Erlaubnis für Tätigkeiten
Online Verfahren
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Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, kann die Erlaubnis online beantragen. -
Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, kann die Erlaubnis online beantragen. -
Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, kann die Erlaubnis online beantragen.
Stand
08.05.2023, 09:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Regierung von Unterfranken