Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln; Beantragung der Zulassung
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln benötigen in der Regel eine Zulassung. Diese Zulassung können Sie über die E-Submission Food Chain (ESFC) Plattform der Europäischen Kommission beantragen.
Für die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln, wie auch für die Werbung für Lebensmittel, gelten in der Europäischen Union (EU) bestimmte Auflagen, die besonders zum Verbraucherschutz beitragen sollen.
Die Verordnung (EG) Nummer 1924/2006 dient der Harmonisierung von Regelungen für nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei der Kennzeichnung und Aufmachung von oder Werbung für Lebensmittel. Sogenannte freiwillige Angaben auf Lebensmitteln müssen in EU-Ländern eindeutig, präzise und begründet sein. Hierüber soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht werden, fundierte und sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Zulassung beantragen
Die Zulassung einer neuen gesundheitsbezogenen Angabe sowie die Änderung einer bestehenden Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe können Sie elektronisch über die E-Submission Food Chain (ESFC) Plattform der Europäischen Kommission beantragen:
- In jedem Antrag dürfen Sie lediglich die Zulassung der Verwendung einer gesundheitsbezogenen Angabe beantragen. Ferner ist es nur zulässig, den Zusammenhang zwischen einer genau definierten gesundheitlichen Wirkung pro beworbenes Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie oder eines Nährstoffes oder Stoffes darzustellen.
- Hinweis: Die EFSA regt an, das Antragsdossier auf Englisch zu verfassen, um Verzögerungen bei der Evaluierung des Antrags aufgrund der dort zu veranlassenden Übersetzung zu vermeiden.
Entgegennahme des Antrags
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige nationale Behörde für die Entgegennahme von Anträgen auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel. Das BVL bestätigt den Erhalt Ihres Antrags, informiert die EFSA und ist berechtigt, von Ihnen ergänzende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist anzufordern.
Voraussetzungen
- Sie möchten gesundheitsbezogene Angaben bei der Kennzeichnung und Aufmachung von oder Werbung für Lebensmittel verwenden, die noch nicht zugelassen sind.
Fristen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Der Antrag ist entsprechend der Vorgaben des “Scientific and technical guid-ance for the preparation and presentation of a health claim application (Revision 3)” (https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/6554) zu erstellen.Der Antrag muss alle (veröffentlichten und nicht veröffentlichten) wissenschaftlichen Daten, die für oder gegen die gesundheitsbezogene Angabe sprechen, sowie einen umfassenden Überblick über die Daten aus Humanstudien enthalten.Zusammenfassung des Dossiers -
Erforderliche Unterlage/n
Der Antrag ist entsprechend der Vorgaben des “Scientific and technical guid-ance for the preparation and presentation of a health claim application (Revision 3)” (https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/6554) zu erstellen.Der Antrag muss alle (veröffentlichten und nicht veröffentlichten) wissenschaftlichen Daten, die für oder gegen die gesundheitsbezogene Angabe sprechen, sowie einen umfassenden Überblick über die Daten aus Humanstudien enthalten.Zusammenfassung des Dossiers -
Erforderliche Unterlage/n
Der Antrag ist entsprechend der Vorgaben des “Scientific and technical guid-ance for the preparation and presentation of a health claim application (Revision 3)” (https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/6554) zu erstellen.Der Antrag muss alle (veröffentlichten und nicht veröffentlichten) wissenschaftlichen Daten, die für oder gegen die gesundheitsbezogene Angabe sprechen, sowie einen umfassenden Überblick über die Daten aus Humanstudien enthalten.Zusammenfassung des Dossiers -
Erforderliche Unterlage/n
Der Antrag ist entsprechend der Vorgaben des “Scientific and technical guid-ance for the preparation and presentation of a health claim application (Revision 3)” (https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/6554) zu erstellen.Der Antrag muss alle (veröffentlichten und nicht veröffentlichten) wissenschaftlichen Daten, die für oder gegen die gesundheitsbezogene Angabe sprechen, sowie einen umfassenden Überblick über die Daten aus Humanstudien enthalten.Zusammenfassung des Dossiers
Online Verfahren
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E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission
Über die ESFC-Plattform der Europäischen Kommission reichen Sie Anträge im Bereich der Risikobewertung von Lebensmitteln sowie im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien elektronisch ein. -
E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission
Über die ESFC-Plattform der Europäischen Kommission reichen Sie Anträge im Bereich der Risikobewertung von Lebensmitteln sowie im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien elektronisch ein. -
E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission
Über die ESFC-Plattform der Europäischen Kommission reichen Sie Anträge im Bereich der Risikobewertung von Lebensmitteln sowie im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien elektronisch ein.
Weiterführende Links
Stand
20.01.2024, 11:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)