Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung
Online Verfahren
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Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen nach § 47 VstättV
Sie können für die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VstättV) onlinen anzeigen. -
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Stand
02.05.2023, 19:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg