Krankenhausinvestitionen; Beantragung einer Förderung
Online Verfahren
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Absicherung von Fördermitteln nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz
Sie können die erforderlichen Angaben zur Absicherung von Krankenhausfördermitteln nach Art. 18 Abs. 3 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) in Verbindung mit der Absicherungsrichtlinie (AbR) online an das Landesamt für Finanzen übermitteln. -
Absicherung von Fördermitteln nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz
Sie können die erforderlichen Angaben zur Absicherung von Krankenhausfördermitteln nach Art. 18 Abs. 3 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) in Verbindung mit der Absicherungsrichtlinie (AbR) online an das Landesamt für Finanzen übermitteln. -
Absicherung von Fördermitteln nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz
Sie können die erforderlichen Angaben zur Absicherung von Krankenhausfördermitteln nach Art. 18 Abs. 3 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) in Verbindung mit der Absicherungsrichtlinie (AbR) online an das Landesamt für Finanzen übermitteln.
Stand
27.03.2024, 16:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landesamt für Finanzen